VIIl Vorrede zur ersten Auflage.
Damit ist aber auch die Art der Darstellung gegeben. Sie
darf einerseits nichts voraussetzen, was nur dem Fachmann be-
kannt ist, und muß anderseits mit einer selbständigen Ansicht
durch ein Heer von Kontroversen hindurchschreiten, ohne durch
zu umfangreiche Polemik gegen abweichende Meinungen den
Leser zu verwirren. Die Literaturangaben sollen auch dem
weniger Belesenen dienen; daher war aus der unabsehbaren
Menge von Arbeiten, die der Soziallehre des Staates gewidmet
sind oder mit ihr in Verbindung stehen, eine passende Auswahl
zu treffen. Doch wird in allen wichtigen Fragen auch der Kun-
dige, vornehmlich im letzten Buche, die Literatur in weitestem
Umfange benutzt finden. Hinsichtlich der älteren Literatur habe
ich, um Wiederholungen zu vermeiden, häufig auf meine früheren
Arbeiten verwiesen.
Über Plan und Inhalt des ganzen Werkes habe ich mich
in den einleitenden Untersuchungen des näheren ausgesprochen.
Der vorliegende Band ist zugleich ein in sich abgeschlossenes
Werk. Wenn an verschiedenen Stellen nähere Ausführungen
vermißt werden, so sei zur Ergänzung auf den zweiten Teil ver-
wiesen. Er soll die spezielle Staatslehre enthalten, als Dar-
stellung der einzelnen Institutionen des modernen Staates, und
zwar in stetem Hinblicke auf die deutschen Verhältnisse. Soll
nämlich ein solches Unternehmen sich nicht ins Grenzenlose ver-
lieren, so müssen sich seine Resultate um einen festen Mittel-
punkt kristallisieren, der kein anderer sein kann als der eigene
Staat und das heimische Recht.
Heidelberg, im Juli 1900.