Full text: Allgemeine Staatslehre

Einundzwanzigstes Kapitel. Die Staatenverbindungen. Yg 
ist und stets nur ‘durch Gesetz des Bundesstaates, niemals durch 
den, wenn auch einmütigen Willen der Gliedstaaten, der sich 
in anderen als verfassungsmäßigen Formen äußert, rechtlich 
abgeändert werden kann. Soweit die Herrschaft des Bundesstaates 
reicht, verlieren die Gliedstaaten ihren staatlichen Charakter. 
Sie werden in diesem Bereiche entweder ganz außer Tätigkeit 
gesetzt, indem die eigene Verwaltung des Bundesstaates an die 
Stelle der ihrigen tritt, oder sie erhalten den Charakter von 
Selbstverwaltungskörpern nach Art der Kommunalverbände, in- 
soweit sie nach den Gesetzen und unter Aufsicht des Bundes- 
staates durch ihre Organe Verwaltung üben!). 
Im Bundesstaate ist eine Vielheit von Staaten zur Einheit 
verbunden, d. h. es sind, soweit die Zuständigkeit der Bundes- 
staatsgewalt reicht, alle trennenden Unterschiede unter den Glied- 
staaten verschwunden. Daher sind in ihm Gebiet und Volk der Glied- 
staaten zu einer Einheit zusammengefaßt. Das Land der Glied- 
staaten ist sein Gebiet, das Volk der Gliedstaaten sein einheit- 
liches Volk. Aus diesen zur Einheit zusammengefaßten Staaten 
geht aber auch die Staatsgewalt des Bundesstaates hervor, sei 
es, daß die Regierungen der Gliedstaaten in ihrer Einheit die 
höchste Gewalt des Bundesstaates bilden, sei es, daß besondere 
Organe der Bundesstaatsgewalt aus dem einheitlichen Bundes- 
volke verfassungsmäßig bestellt werden, wie die Präsidenten der 
Föderativrepubliken. ‘Auch im zweiten Falle aber sind den 
Staaten Rechte der Teilnahme an der Ausübung der Bundes- 
staatsgewalt eingeräumt, so daß die Gliedstaaten überall Organe 
der Bundesgewalt sind, was für sie in der Regel eine Steigerung 
ihres politischen Einflusses und ihrer ganzen Machtstellung be- 
deutet. Alle republikanischen Bundesstaaten lassen eine der 
beiden Kammern als Staatenhaus fungieren, in dem die Gleichheit 
der Staaten durch die jedem Staate gewährte gleiche Anzahl 
von Vertretern zum Ausdruck kommt. Diesem Staatenhause 
— dem Senate — kommen in den amerikanischen Bundesstaaten 
überdies die Funktionen eines den Präsidenten nach verschiedenen 
Richtungen hin beschränkenden Staatsrates zu. In den meisten 
Bundesstaaten ist ferner den Staaten eine entscheidende Stimme 
bei Verfassungsänderungen eingeräumt?). Anderer Art sınd ferner 
  
t) Vgl. Laband I S. 102£f. 
2) In den Vereinigten Staaten haben zwei Drittel der Staaten- 
legislaturen das Recht der Initiative bei Verfassungsänderungen und 
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