Full text: Allgemeine Staatslehre

Einundzwanzigstes Kapitel. Die Staatenverbindungen. 187 
tritt in einen Bundesstaat gewinnt, daß sein bis dahin unsicheres 
Dasein nun gegen jeden Angriff von außen dauernd garantiert 
ist. Ein Bundesstaat kann sich zwar durch Entstaatlichung aller 
seiner Glieder in einen Einheitsstaat verwandeln, er kann aber 
nicht einen einzelnen Staat wider seinen Willen seiner Existenz be- 
rauben. Das ist, wenn auch rechtlich nicht unmöglich, doch 
politisch so gut wie ausgeschlossen, was, wie schon erwähnt, die 
amerikanische Union deutlich gelehrt hat, die sich nach Nieder- 
werfung der Rebellenstaaten im Sezessionskriege schließlich ge- 
nötigt sah, diese unversehrt wieder in ihren Bund aufzunehmen. 
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