Full text: Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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Mau.), in den Keller geht und hier gerufen wird, ohne jemanden zu 
erblicken (W., Cr. 3207), ferner der, der in den Internächten von einem 
Verstorbenen gerufen wird (Gey.), während des Vaterunsers in den Christ- 
metten niesen muß (Schl., Zw.) und ihm jemand Gesundheit wünscht 
(Schl.), dessen Mettenlicht mit dem ersten Streichholz nicht brennt (Zw.). 
im Traum mit einem Toten ringt oder mit ihm freundlich spricht (A.), 
in der Neujahrsnacht ein Ei zerbricht (Br. Nd.), am Neujahrsmorgen 
nüchtern niesen muß (M.), am h. Abend oder am Aschermittwoch seinen 
Wohnort verläßt (A., Ehr.) am h. Abend Brot aus der Stube trägt 
(Wo., W., N.), in den Internächten einen Raben vom Bette aus krächzen 
hört (A.), über eine Schleuse geht, in die kurz zuvor die Leichenfrau 
das Waschwasser einer Leiche goß (Ri.), beim Vorübergehn an der 
Totenhalle einen Schrei von innen hört (Th.), am Friedhofe die Tür 
klirren hört (A. 2977), dabei einen Grabstein umfallen sieht (A.), auf 
dem Friedhofe etwas ißt (A.), einen Grabhügel mit einer Gabel unsticht 
(A.), über ein Grab wegsteigt (Schl.), im eignen Hausgarten einen 
Baum fällt (R.), als ersten Schmetterling im Jahr einen weißen (O 282), 
einen schwarzen (Ne.) erblickt, beim Kartoffellegen ein Stück einer Furche 
vergißt (W., Ge.), dem ein von ihm gesetzter Apfelbaum verdorrt (Ne. 286) 
oder im Jahre zweimal blüht (A., G., Di. 2867), die als unverletzlich 
geltende Hausotter (Mau.), die Erdhenne (8.), ein weißer Pudel (A.), 
der feurige Hahn auf dem ehemaligen Friedhofe in Mau. begegnet, in 
den Christmetten eine Fliege an den Mund fliegt (W.), der in mond- 
heller Nacht auf den Schatten des an der Rittersgrüner Kirche befind- 
lichen kopfähnlichen Gebildes tritt. Ferner muß der binnen Jahresfrist 
sterben, der an einem Kranze riecht, daran ändert oder davon etwas 
wegnimmt (Ob., W., A., Schl.). Schaum am Rande kündet dem Trinkenden 
frühen Tod (Th., A., El., H.). Wem eine Fledermaus dicht über dem 
Kopfe wegfliegt, ist innerhalb der nächsten sieben Jahre tot (A. 2737). 
Innerhalb eines Jahres stirbt ein Glied einer Familie, 
wenn am h. Abend zufällig drei Lampen auf dem Tisch stehen (A., 
Ehr., Sch. 2967), unerklärliche Schritte gehört werden (Ch.), die auf 
den Fensterstöcken stehenden Lichter gegen die Scheiben fächeln (Cr.), 
das Heiligabendlicht abbricht (Wo., A.), ein Familienglied am h. Abend 
über einen Kreuzweg geht (Ri.) oder während der Predigt niesen muß 
(Ehr., Kl.), ein Weihnachtsstollen verbrennt (Gey., Cr., M. 3007), ein 
Hund vor dem Hause Löcher scharrt (Nd.), eine Henne im Hause 
kräht (Br. 2767), ein Vogel ans Fenster pickt (Frk., A. 297), das 
Mettenlicht verloren gegangen ist (A., Wo., H., Nd.), das h. Abend- 
licht zerbricht (H.), was zugleich ein unglückliches Jahr bedeutet, am 
Silvesterabend oder an einem der beiden anderen h. Abende die Stuben- 
lampe verlischt (Di., Schl.), unversehens ein Licht ausgelöscht wird (A., 
B., Nd. 297"), ein Glaube, der gewiß nicht ohne Beziehung zu dem 
uralten vom indogermanischen Lebenslicht ist; ferner, wenn auf dem 
Christbaume eine ungerade Zahl Lichter brennen (A. 78), ein Licht 
darauf nicht angebrannt wird (Gey.), eins auffällig zeitig vor den 
anderen niederbrennt (Po.), am Christabend die Pyramide sich nicht
	        
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