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eintrat; denn er ist dann glückbringend. Vielerorten gibt man dem
Toten ein Stück Erde oder eine Zitrone, oft mit einem Silberstreifen
umbunden (Bä.), die als Universalmittel gegen alle Beschwerden auf
der Reise gilt, in die Hand und ein Gesangbuch zu seinen Füßen (A.).
Alle Geschenke, die der Tote bei Lebzeiten erhielt, sein Eßbesteck mit
Ausnahme der Gabel (Gey.), Kamm, Seife, Haarbürste, Rasier= und
Taschenmesser, die Pfeife, der gefüllte Tabaksbeutel und die Schnupf-
tabaksdose (H. 732), Salz und Kümmelkörner (Ehr.), ein oder drei
Lichter, „damit der Tote sehen kann, wenn er erwacht“ (Br., Be., H.,
A., Schn. 734), ein kleiner Spiegel (Br., A.), sogar die Bleifiguren (A., S.),
die der Verstorbene einst gegossen und sich aufgehoben hatte, die Paten-
briefe (Schn.), der Brautkranz (Br.), ein geschriebenes Vaterunser (A.),
ein schwarzes Erbtuch, worauf der Kopf der Leiche gelegt wird (Ri.),
die übriggebliebene Arznei (v. 733), ein Taschentuch (A.), — auch das,
womit man sich die Tränen getrocknet hat (M.), — einige Wirtschafts-
gegenstände aus der Küche (H.), das alles sind Gaben ins Grab. Auf
die frühesten Totenopfer, die aus Korn und Brot bestanden, was zahl-
reiche Gräberfunde beweisen, weist der Brauch, dem Toten die Lieblings-
speise (A.), Brot (M.), die Schnapsflasche (Ehr.), ja, wie mir bekannt
wurde, ein halbgefülltes Bierglas (B.) mit in den Sarg zu geben.
Noch vor zwanzig Jahren trug eine alte Frau in A. jeden Tag einen
Topf voll Essen auf das Grab ihres verstorbenen Mannes; bei großer
Kälte setzte sie abends die Socken (Filzschuhe) auf den Grabhügel!
Kinder bekommen den Patenbrief in die Hand (A., Sch.), die Milch-
flasche, Puppen, Schulbücher und Spielzeug und zwar das schönste,
das sie besessen haben (Gr., H.), damit es ihnen nicht an Unterhaltung
fehle. Der letztgenannte Brauch wurde schon im Altertume geübt; denn
in römischen und etruskischen Kindergräbern fand man zahlreiche Kinder-
spielzeuge in Gestalten von Marionetten, Klappern und Klingeln. Das
Gefäß, das zum Waschen diente, wird zerbrochen und derb in den Sarg
geworfen (Gd. Po.). Vier Wochen lang bleibt das hinterlassene Eigen-
tum des Verstorbenen unberührt liegen, nichts darf davon verschenkt,
verborgt oder gegen Wuchergeld verkauft werden, wenn nicht Unglück
ins Haus kommen oder der Nutznießer rasch sterben soll (v.), wie der,
von dem Sachen mit ins Grab kommen (A., Kö., El. 731). So zeigt
das deutsche Gemüt neben der Pietät gegen den Toten auch seine
Scheu vor einer plötzlichen Umkehr des Hauswesens, seinen Konservatismus
auch in diesen mehr oder weniger äußerlichen und unwichtigen Dingen.
4. Das Begräbnis. (Vgl. hierzu M. 271 ff.)
Ist die Begräbnisstunde gekommen, so stellen sich die Leidtragenden
ein. Angehörige und Verwandte geben dem Toten die Hand und nehmen
Abschied von ihm, oft mit den Worten:
„Ruhe sanft in stiller Ruh,
Bis dich Dein Heiland ruft!“ (A. Vgl. M. 272.)
Um Mitternacht reicht der irrende Geist dem die eisigkalte Hand, der