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Worten: „Morgen zu Hof mit Flegel, Rechen, Mistgabel!“ oder etwas
anderem (Gro.) oder: „Morgen früh zu Hof!“ (Pf.). Sein Nachtdienst
dauerte in der Regel von 10 Uhr abends bis 3, bez. 4 Uhr morgens.
In Schönfeld tutete er dreimal ins Horn, nachdem die Glocke 10 ge-
schlagen hatte, und sang:
Hört, ihr Leute, laßt euch sagen,
Die Glocke hat 10 Uhr geschlagen,
Bewahrt das Feuer und das Licht,
Daß unsrer Gemeinde kein Schaden gebricht.
Lobet den Herren!
Um 11: Die Nacht ist vor der Tür
Und liegt schon auf der Erden,
Mein Jesu, komm herfür
Und laß es lichte werden.
Bei dir, o Jesulein,
Ist lauter Sonnenschein.
Lobet den Herren!
Um 12: Nun sich der Tag geendet hat —
(Sächs. Gesangbuch Nr. 488).
Dafür bekam er von jedem Bauer wöchentlich 6 Pf., von jedem
Häusler 3 Pf., die er am Schlusse jeder Woche selbst zu holen hatte,
wobei auf einzelnen Flecken auch nebenbei etwas mit abfiel, wie Eier,
Fleisch, Stollen u. a. In Pf. zahlte jede Familie 3 Pf. wöchentlich.
In Mittweida bei Schwarzenberg sang der Wächter:
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat zehn geschlagen.
Zehn Gebot', die gab uns Gott ein,
Auf daß wir sollen heilig sein.
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat elf geschlagen.
Elf Jünger standen Jesu bei,
Hilf, daß ich auch darunter seil
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat zwölf geschlagen,
Zwölf Uhr heißt es Mitternacht,
O Mensch, sei auf dein Heil bedacht!
1) 1849 ordnete der Stadtrat zu A. an, daß die Nachtwächter sich fernerhin
bei der Ausübung ihres Wachtdienstes mit Ausnahme bei Feuerbrünsten des Hornes
enthalten sollten, 1851 bekamen sie zur Abrufung der Stunden Stundenhörner,
womit sie die 10. Stunde vor Mitternacht durch 1 mal Blasen,
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anzeigen mußten. (Vergl. Annab. Wochenblatt, 1851, Nr. 8).