— 25. —
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat eins geschlagen.
Eins ist not: Herr Jesu Christ,
Laß dich finden, wo du bist.
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat zwei geschlagen.
Zwei Wege hat der Mensch vor sich,
O Herr, den rechten führe mich.
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat drei geschlagen.
Drei ist das, was heilig heißt:
Vater, Sohn und heilger Geist.
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat vier geschlagen.
Viere sind die Sakrament —
O Mensch, bedenke dein Endk.
Hört, ihr Herren, und laßt euch sagen,
Die Glocke hat fünf geschlagen.
Aus fünf Wunden floß Jesu Blut,
O Herr, mach's mit meinem Ende gut!
Meist aber geschah das Abrufen der Stunden mit dem bekannten
Verschen: s
„Ihr liebsten Leite, loßt eich song,
Die Glucke hot ahm zahn geschlo’ng.
Bewohrt dos. Feia un dos Licht,
Domit eich ke Schoden noch Ugelick gebricht —
Un lobet Gott dan Harrn!“ (LPf. u. v. a. O.).
V Vergl. Erk-Böhme, D. Ldrh. III, Nr. 1580.81. Allgem. Liederlex.
IV, 966. · ,
Das größte Unglück, das in Friedenszeiten ehemals einem Dorfe,
ja selbst einer Stadt drohte, war bei den vorherrschenden Holzfachwerk-
bauten, die mit Stroh und Schindeln gedeckt waren, das Feuer. Dieses
dachte sich der Volksglaube als einen Dämon, dem man in beschwörenden
Formeln befehlen konnte, stille zu stehen oder zu weichen. Verschiedene
Formen der Feuerbeschwörung haben sich auch im Erzgebirge erhalten.
Um das Feuer vom eigenen Hause abzuwenden, stellt man davor den
Erbbacktrog (Nd. 443). Der vom Feuer Betroffene spricht, indem er
mit dem Goldring dreimal aufschlägt: „Feuer, du heiße Flamm“, dir
gebeut Jesus Christus, der h. Mann, du sollst stille stehn und von hier
nicht weitergehn!“ (Ehr.). Diese Worte, die auch gesagt werden, wenn
eine Lampe umgefallen ist oder aus dem Ofen gefallene Kohlen einen
Brand verursacht haben, sind einem im Erzgebirge weitverbreiteten
Feuersegen ! entnommen. Geschriebene und gedruckte Feuersegen, wie
1) Vollständig mitgeteilt in meiner Arbeit „Von Sachsens Bauern an der
altenburgischen Grenze“ in „Mitt. d. V. f. s. V.“ Bd. II, S. 48 ff.