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langen, pocht man früh nach dem Erwachen dreimal mit dem rechten
Fuße an die Bettstelle (Th. Seite 37). Freitags fängt man keine
Arbeit an (Bä.). — Mit einem leeren Gefäße soll man ohne Zwang
nicht in die Stube treten (Th. Seite 36). — Wenn zwei Klöppel reißen,
so soll man sie über die Tür hängen oder damit auf den Stuhl klopfen.
Dann kommt Besuch (Ri. Seite 33). — Blühen die am Andreastage ein-
getragenen Zweige zu Weihnachten nicht, so „blüht“ auch das Geschäft
nicht (Th.). — Eine erwartete Person kommt, wenn ein ihr gehörender
Gegenstand an die Tür genorfen wird (Ri. Seite 35). — Stößt der
Heimkehrende unterwegs an einen Stein, so daß dieser sich bewegt, so
wird er mit Sehnsucht erwartet (Th. Seite 35). — Stößt man mit dem
linken Fuße an, so ist man willkommen (Bä.). —
Kranke Kinder werden zu Pfingsten am Bache gewaschen (Joh.
Seite 194). Ein an englischer Krankheit leidendes Kind wird unter
der ausgehobenen Wurzel eines Baumes hinweggeschoben (H. Seite 109).
Bei Zahnschmerzen geht man früh, ohne ein Wort vorher gesprochen zu
haben, an den Bach, schöpft mit der rechten Hand dreimal Wasser, das
man im Munde behält. Davor schlägt man drei Kreuze und spuckt dar-
auf das Wasser unter Anrufung der drei höchsten Namen wieder in den
Bach (Th. Seite 194). Zahnschmerzen bleiben fern, wenn man sich
stets erst den rechten Arm und darauf die rechte Gesichtshälfte wäscht
(Bä.). Ein abgezogenes Pflaster darf nicht verbrannt werden, sonst
wird die Wunde „dtitzig“ (Cr., Crz., Gey.). Bläschen auf der Zunge werden
beseitigt, wenn man eine Nadel erst sich selbst ansteckt und diese hierauf
ans Fensterkreuz steckt (A. Seite 35).
Der Fund eines fünfblättrigen Kleeblattes bringt einen Gevatter-
brief, der Fund eines sechsblättrigen aber eine Einladung zu einer Hoch-
zeit (Bä. Seite 38). — Brennt in der neuen Wohnung das erste Mal
das Feuer nicht, so wird man darin nicht „warm“, d. h. man zieht bald
wieder aus (Bä. Seite 28).
Sieht man am h. Abend durch das Schlüsselloch der Kirchentür,
so erscheinen alle, die im Laufe des kommenden Jahres sterben müssen
(Bä. Seite 116). Wenn das Wandgeschirr sich bewegt, so stirbt das
älteste Familienglied (Bä. Seite 114). Fällt die Uhr herunter, so nimmt
sich jemand das Leben (Bä. Seite 116). Binnen Jahresfrist muß der
sterben, dem ein Toter, der aufgebahrt werden soll, entgegengetragen wird
(Th. Seite 113). Schlägt die Turmuhr, wenn das Grab noch offen ist,
so stirbt eins aus der Familie nach (Bä. Seite 114).
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Druckfehlerverzeichnis.
Lies: S. 9: almaria; S. 9, Zeile 36: . . .. zeigte nicht selten . . .. S. 10,
12: Sager (Gru., Ha., Kö., A., Joh.) oder Säger (Schö., M., Lt., Kl.); S. 15,
1: Flachs; S. 15. 26. 37. 28: Holunder; S. 54, 45: obgleich S. 94, 15:
„im Viertel“; S. 157, 3: das Peter Gast das Palladiallied S. 47, 4:
nichts 43; S. 205, 6: Mittsommerfest; S. 210, 21: 19. Jahrhunderts; S. 220, 19:
euzweise.