Full text: Aberglaube, Sitte und Brauch im sächsischen Erzgebirge.

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besaßen. Obersteiger und Bergverwalter, die unter ihren Schachthüten 
weiße Fahrhauben trugen, hatten in ihren Blenden nicht Ollampen, 
sondern Inseltlichter. In den Steinkohlengruben gibt es seit ungefähr 
25 Jahren schon keine Blenden mehr, wegen der Schlagwettergefahr 
wurde die Dawysche Sicherheitslampe, jetzt die Wolfsche, eingeführt. — 
Zu Anfang einer jeden Arbeitsschicht wurden gewöhnlich einige Gesang- 
buchsstrophen, oft auch ein ganzes Lied, gesungen, die in besseren Zechen 
ein Bergmann auf der Orgel begleitete. Ein kurzes Gebet schloß sich 
dem Gesange an. Die Zeit, wo der Bergmannsstand nicht nur ein be- 
sonders bevorzugter, mit vielen Privilegien und Freiheiten ausgestatteter, 
sondern auch ein besonders frommer war, ist zweifellos längst vorbei. 
Nur auf einzelnen obererzgebirgischen Gruben haben sich noch spärliche 
Reste der einst vielgerühmten Bergmannsfrömmigkeit in der Form des 
gemeinschaftlichen Gebets der Belegschaft vor dem Einfahren erhalten. 
Der Bergmannsgruß über und unter Tage ist heute noch der von jeher 
gebräuchliche. Mit einem „Glück auf!“ oder „Behüt dich Gott!“ nimmt 
der Bergmann Abschied von seiner Familie, Frau und Kinder rufen nach: 
„Komme gesund wieder!“ Mit einem „Glück auf!“ grüßt auch der 
Beamte in der Grube, wenn er die Arbeiter „befährt“, denen er beim 
Fortgehen eine „Gesunde Schicht“ wünscht. Als Gegenwunsch heißt es: 
„Das helf oder „das gebe Gott, fahren Sie gesund durch (oder aus)!“ 
Weniger Gottvertrauen spricht aus den Worten der Kohlenbergleute, 
ihren Wünschen fehlt gewöhnlich „das helf oder gebe Gott!“1) — (lÜber 
die Bergmannstracht s. weiteres unter Bergmannsfest). 
Anhang. 
„Der Churfürstlich Sächsischen Freien Bergstadt St. 
Annaberg Ordnung wegen übermäßiger und ungebührlicher 
Kleidung, auch wie es hinfür bei Verlöbnissen, Hochzeiten 
und Kindtaufen zu halten publiziert Anno 1683.“" 
In der Einleitung zu dieser Kleiderordnung wird zunächst geklagt, 
„daß viele unbesonnene Leute sich allerhand verbotene und ihnen nicht 
zukommende Kleidung, Schmuck, Trachten u. dergl. ungescheut anmaßen, 
also, daß kein Stand mehr von dem andern zu unterscheiden, auch zu 
besorgen sei, daß großer Geldmangel und Verarmung, ja wohl gar der 
endliche Verderb und Untergang geschehe.“ Hierauf folgt eine Auf- 
stellung derjenigen Kleider und Schmucksachen, die allen Bürgern und 
Einwohnern ohne Ausnahme zu tragen verboten sind. Darunter befinden 
sich „alle kostbaren Perlen, wie auch falsch gemachte, alle Hals= und 
Armbänder, auch Vorsteckrosen, Ohrgehenke und Haarnadeln, so mit 
Edelsteinen besetzt, sammt aller falschen Schmuckarbeit, wie auch alle 
überflüssigen kostbaren Ringe, silberne Messer, alle güldenen und silbernen 
Spitzen, Fransen und Posamenten, — die neuen ausländischen geblümten 
Modezeuge und Stoffe, — aller guter glatter Sammt und Plisch, nicht 
minder glatter Zipsammt als welcher von ferne für gut angesehen und 
1) Eine Schilderung der Bergmannsarbeit in alter Zeit gibt Jacobi, Bilder 
aus der Vergangenheit des Erzgebirges. Glück auf! 1890, S. 93 ff.
	        
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