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Schutz des Kindes. Große Sorgen für das Wohlergehen des
Kindes harren der abergläubischen Mutter in der Zeit bis zur Taufe,
solange das Kind noch ein „Heide“ ist; denn während dieses Zeitraumes
drohen allerhand dämonische Wesen.
Das ungetaufte Kind darf nicht über die Schwelle des Hauses
kommen (Th., Kö., Ri., J.), damit ihm böse Geister nicht schaden können
oder es ein Ausreißer werde, der seine Eltern verachtet (H. 5827). Auch
bringt es Unglück, wohin es kommt (A. 582). Zum Schutze des Kindes
werden bis zur Taufe, oft auch noch länger, die verschiedenartigsten
Gegenstände in das Bettchen gelegt, so bunte Wolle und Seidenfädchen
(A.), die sieben Himmelsriegel, die Bibel, das Gesangbuch (v. 588),
ein Gebetbuch (H.), eine Schere, an der sich die Dämonen stechen sollen
(Ehr. 5817). Bibel und Gesangbuch lassen das Kind auch fromm werden
(v.) oder gelehrt (El.). An das Bett schreibt man drei Kreuze (Kl),
legt darunter einen Besen (Sch. 5817), läßt des Nachts in der Wochen-
stube ein hellbrennendes Licht stehen; denn heller Lichtschein hält böse
Geister fern (Kö., Ge. 583), wie auch steter Lärm, der den Säugling
umgibt (M., Cr.). Machtlos sind sie auch dann, wenn die Mutter mit
dem Kinde über einen Kreuzweg geht (Nd. 5827), bis zur Taufe das
Gesangbuch aufgeschlagen auf dem Tische liegen bleibt (Ge.). Gähnt
das Kind zum ersten Male, „so fährt der Teufel heraus“, und sofort
schlägt man drei Kreuze vor dem Munde des Kleinen, die ihm den
Rückweg versperren sollen (B. 597). Trägt die Wöchnerin ein schwarzes
Kleid, so wird das Kind furchtsam (A. 577).
Das Beschreien des Kindes. (Vgl. W. 244). Vor allem
muß die Mutter alte Weiber vom Kinde fernhalten, die es beschreien
und behexen könnten (v. 581). Wer ein Kind lobt oder bewundert, ohne
seinen Worten ein „Behüt's Gott!“ hinzuzusetzen (413), ohne mit dem
Finger dreimal auf die Tischkante zu pochen (403) oder ein Kreuz über
das Kind zu schlagen, beschreit es (allg.). Das beschrieene Kind kann
keine Ruhe L#den wird leicht krank und hat eine salzig schmeckende
Stirn (A., O., Ehr. 581). Um den bösen Zauber zu bannen, schlägt
die Mutter der in Verdacht stehenden Person drei Kreuze nach (A.,
Kl., W.), leckt in den drei höchsten Namen dreimal des Kindes Stirn
(A)), schlägt drei Kreuze quer darüber (Ri.), wäscht sie mit Salzwasser
(Mtt., Fr.) Frauenflachs (A.) oder söhnt das Kind aus (A.). Zu
diesem Zwecke befeuchtet sie ihre beiden Daumen mit Wasser, bestreicht
damit den Vorderleib des Kindes und spricht dabei: „Mariens Milch
und Christi Blut ist für Reißen und Unkraut gut. FNJm Namen
Gottes des Vaters, des Sohnes und h. Geistes“ (A.).
. Der böse Blick. Zum Schutze gegen den bösen Blick werden
dem Säugling rote Bändchen, sog. Beschreibändchen, um die Handgelenke
gebunden (B., W., Kl. 581) und bunte Wolle unters Kopfkissen gelegt
(A.), hängt man ihm als Anmurlett einen herzförmigen Stein an den
Hals (Kl.) und beschenkt es bei der Entwöhnung mit einem langen
rotseidenen Bande, das als Blickableiter dienen soll (v.).