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unter den Pantoffel (S.). Heute trägt allgemein die Braut Myrten-
kranz und Schleier, der Bräutigam ein Myrtensträußchen; auch die
Gäste haben Sträußchen angesteckt. Früher ging die ländliche Braut
ohne Schleier, als jungfräulichen Schmuck trug sie ein weißes Häubchen
mit roten Schleifen. Die sonstige Tracht der Braut, wie auch die
des Bräutigams schloß sich der Landestracht an; nur war alles besonders
fein und kostbar und vor allem wurden nach Möglichkeit schöne seidene
Bänder und Tücher getragen.
Sieht die Braut im Hochzeitsschmucke in den Spiegel, so wird
sie stolz und hochmütig (A.), ebenso, wenn sie ihn zweimal anlegt (A.,
El., Gey.). An dem Brautkleide, das die Braut nicht aufraffen (Mau.),
nicht selbst nähen (A.) und das vor dem Hochzeitstage nicht ins Festhaus
kommen soll (A.), darf nachträglich nichts geändert werden (A.), nichts
fehlen (Ge.), wenn Ordnung in der Ehe herrschen soll. Die Braut soll
es sich selbst anlegen (Kl.), — anderwärts wieder nicht — und zwar
„ein Viertel“ (Gd., W.); denn nur dann bleibt sie keusch. Stellt sie sich
dabei auf einen Kuchendeckel, so wird sie glücklich (W.) und hat dann
immer alles beisammen (Ne.). Tritt beim Ankleiden ein unverheirateter
Mann ein, so bewahrt sie die eheliche Treue nicht (M.). Paßt das
Kleid nicht, so zanken sich die Ehegatten (N., Cr., A.). Wurde das
Brautkleid von weiblicher Hand gefertigt, so sollte der Bräutigam nach
kurzer Ehe sterben (H.), wie auch die Braut, wenn sie nicht selbst daran
mit genäht hatte (H.). Beim Nähen desselben darf sich die Schneiderin
nicht stechen, was Unglück bedeutet (Gey.). Ist sie aber unverheiratet,
so bekommt sie bald einen Mann (A.). Bei jedem anderen Kleidungs-
stück wirft jeder Stich in den Finger einen Kuß ab (v.). Eine „bunte“
Braut wird unglücklich (A.) Sie soll nicht grau oder blau gekleidet
sein (S. 5615) und nicht mit toten Blumen geschmückt werden (S.).
Die Braut soll etwas Geborgtes, aber nichts, was nicht ganz neu ist, an
sich haben, damit ihr Glück beschieden sei (A., Ne. 5617). Wird zur
Anschaffung der Hochzeitskleidung. Geld geborgt, so soll das Ehepaar
liederlich werden (Th.). Am Hochzeitstage darf der Bräutigam seine
Zukünftige nicht eher sehen, als bis sie im Brautstaate ist (A.), es zur
Kirche geht (J., N., Ge.). Das Hochzeitssträußchen soll die Braut ihrem
Auserkorenen selbst anstecken, damit er nach keiner anderen schaut (A.).
Bekommt die Braut an Stelle des allgemein üblichen Hochzeitsstraußes
ein Gesangbuch geschenkt, so wird die Liebe „verblättert“ (B. 5537).
Kaurz vor dem Zuge in die Kirche steckt man der Braut, ohne
daß sie darum weiß, Geld, mit Vorliebe neue Pfennige in die Schuhe,
damit es nie an Brot und am Notwendigsten, dem lieben Gelde, fehle
(A., N., Ob. 562), Salz oder Geld und Brot ins Kleid, das sie sich
aufhebt und das nicht schimmeln soll (I., Mtt., Ho., A. 5627), oder Hafer-
körner (Br. 562"), um Nahrungssorgen fernzuhalten, ein Ei oder eine
Ahre (A., Sch.), damit die Ebe gesegnet sei. Geld, Salz und Brot
werden auch dem Bräutigam heimlich in den Rock gesteckt (A., Ho.).
Das Geld wird auch ins Brautkleid eingenäht, so daß es einst mit in
das Grab kommt (Br.). Beide essen einige trockene Semmeln und