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Boden an (Gru., Kl.), schält am Morgen einen Apfel ohne abzusetzen
(Gey.), trägt am Hochzeitstage eine Zeitlang Pantoffeln (A.), steckt ihrem
Zukünftigen vor dem Kirchgang ein Taschentuch in den Rock (He.), über-
schreitet zuerst die Schwelle der Kirche (I., Wo., Or. 564). Das alles
aber hat die Braut nicht nötig; denn hielt der Bräutigam während der
Trauung nicht den Daumen der rechten Hand (Ne.), verließ er am Hoch-
zeitsmorgen mit dem linken Bein zuerst das Bett (allg.), drücken ihn
am Hochzeitstage die Stiefel (Wo., Zö.), so kommt er sicher unter den
Pantoffel, was anderseits überhaupt nicht geschehen kann, wenn ihm
seine Eltern Geld und ein Brotrindchen in den Hochzeitsrock steckten (A.).
Betritt das Brautpaar während des Läutens die Kirche, so hat die
Braut viel zu weinen (Fr.). Angstlich vermeidet man, daß ein Raum
zwischen Braut und Bräutigam entstehe, „damit niemand einen Fluch
hindurchsagen kann“ (Ge., N. 564“), weil es sonst Unfrieden und Zwie-
tracht in der Ehe gibt (allg.). Fällt ein Trauring zu Boden (El., Ob.
304“), verlischt eine Altarkerze (H. 301), so stirbt der Teil zuerst, der
den Ring fallen ließ, auf dessen Seite das Licht verlosch. Weint
die Braut, so wird ihr der Mann untreun, „sie weint deshalb schon im
voraus“ (Kl., Ehr. 5647), lacht sie am Altar, so steht ihr ein trüber
Ehestand bevor (Ch. 504). Niest sie oder er, so werden beide unglücklich
(Cr., A. 304). Bleibt bei der Trauung ein Stuhl unbesetzt, „so setzt
sich der Tod darauf"“, und eins von den Brautleuten muß bald sterben
(A. 304). Ist ein Grab offen, so stirbt das Paar bald auseinander
(Mau. 304). Wer dem Brautpaar am nächsten sitzt, heiratet zuerst
(A.). Dem jungen Paar übelgesinnte Personen kehren während der
Trauung auf dem Oberboden mit dem Rutenbesen hin und her und
stoßen Verwünschungen aus (Mau.), lassen böse Worte fallen, die das
Paar hören muß (A.), werfen auf dieses bei seinem Eintritt in die
Kirche eine Spinne herab (Nd.), stellen sich dem in die Kirche ziehenden
Paare in die Quere und huschen noch einmal über den Weg (S.), gehen
vor dem Paare mit einem leeren Gefäß über den Weg, was die Braut
bald sterben lassen soll (Ne.), versuchen das Brautbett einzureißen (S.).
Vgl. hierzu W. 556, 563.
Die Rückkehr aus der Kirche. Wie auf dem Wege zur Kirche,
so wird das Paar auch auf dem Wege aus der Kirche aufgehalten.
Der junge Ehemann wirft Geld (allg. 563) oder Kuchen (Br., Schö.,
Ne.) unter die Jugend aus. Tut es auch die junge Frau, so wird sie
mit ihrem Gatten glücklich (Ehr., Kl. 565). Zur Rückfahrt darf die
Hochzeitskutsche nicht umlenken. Deshalb fährt der Kutscher während
der Trauung oft in weitem Bogen zur Kirche zurück (Pf.). Um das
Vorrecht in der Ehe zu erlangen, setzt die junge Frau ihren Fuß
zuerst aus der Kirche (Ge.), besteigt und verläßt zuerst die Kutsche
(A., Ne., Or.). Beim Eintritt ins Hochzeitshaus setzt sie zuerst ihren
Fuß über die Schwelle desselben (Mau.), tritt darauf und pocht mit
der Hand an den Türsturz, dabei denkend: „Ich stuß u'm (oben) un
unten at, — Ich bie Harr un net mei Maa“ (Schö. 565°). (Vgl. die
vogtländische Braut in der Haustüre, Meyer, D. Volksk., 182). Beim