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V. Schulordnung.
An den übrigen rier Schultagen sind dieschben Arbeiten vor-
zunchmen; nur kann an diesen das nasse Aufziehen der Böden
unterbleiben.
7) Die Fenster sind stets rein zu halten.
8) Die Sitzbretter und der Boden der Aborte sind täglich zu
reinigen. Da, wo es an dem nötigen laufenden Wasser zur
Spülung der Pissoirs fehlt, sind diesclben täglich einmal mit
der Giesskanne zu spülen.
Es ist strenge darauf zu schen, dass die Schüler die Aborte
reinhalten und nach jedesmaligem Gebrauche die Abtrittdeckel
schliecssen. ·
9) Die Tonnen und Gruben sind rechtzeitig leeren zu lassen und
jeweils (durch Einschüttung einer Lösung von Eisenvitriol in dic
Abtrittröhren und Gruben) zu desintfizieren.
10) Der Boden der Turnhallen ist tläglich nach Beendigung des
Turnens zu kehren und nass aufzuzichen.
III. Die Lüftung der Schulräume.
11) Auf reine Luft in den Schulzimmern ist stets Bedacht zu nehmen
und sind zur Erneucrung und Reinigung der Luft möglichst
alle, jedenfalls aber mehrere Oherflügel der Fenster in jedem
Klasscnzimmer entweder mit Glasjalousien zu verschen oder als
Einfallfenster einzurichten und in geeigneter Weise zu hand-
haben.
Es ist zu vermeiden, Unterfenster, in deren Nähe Schüler
sitzen, wüäührend des Unterrichts zu öffnen. In Lausen und ausser
der Schulzeit wird durch Offnen sümtlicher Fenster gelüftet,
wolurch allein die verdorbene Luft aus den Schulzimmern gründ-
lich entweichen kann. In gleicher Weisc sind die Ventilations-
vorrichtungen, welche mit den Heizungseinrichtungen in Ver-
bindung stchen, nach Massgabe der vorhandenen Instruktionen
in Betricb zu setzen.
IV. Die lleizung der Schulräume.
12) Es ist andauernd und sorgfältig darüber zu wachen, dass die
Schulzimmer angemessen durchwärmt werden.
aufzuwaschen muss aber nach der Aufwaschung einen zweimaligen An-
strich von Wachs und Terpentin erhalten und dann aufgebürstet werden.
14. Die Mischung von Wachs und Terpentin ist derart zu nehmen,
lass zu 3 Pfund Terpentin 1 Pfund weisses Wachs gethan wird, die man
zusammen vergehen lüsst und dann mit wollenen oder leinenen Lappen
auftrügt und tüchtig in den Boden einreibt. Sie kann kalt oder warm
aufgetragen werden.
5. Sind die Parketts in ganz untergeordneten Rüumen nusgeführt,
s0o genügt hier auch ein Auftrag von warmem Leinböl, der zweimal
im Jahre zu erneuern ist. Die Böden werden dunkel und glanzlos und
vertragen bei dieser Behandlung auch das Aufziehen und das Aufwaschen
mit nicht zu grossen Wassermengen.