Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

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1. Verordnung vom 27. Februar 1894 (Schulordnung). 379. 
Der Zwischenraum der verschiedenen Striche der Buchstaben 
(Approche) eines Wortes 0,5 mm; 
Der Zwischenraum zwischen 2 Wörtern 2 mm; 
Die Entfernung zweier Zeilen zwischen den nicht überragenden 
Buchstaben (Durchschuss) 2,5 mm: 
Die Länge der Zeile höchstens 105 mm. 
Schulbücher, welche obigen Anforderungen nicht entsprechen, 
sind allmählich aus der Schule zu entfernon. — — 
Da in unzweckmässigem Verhalten der Schüler beim Schreiben 
sowohl für das Auge als Körperhaltung derselben eine grosse- 
Gefahr liegt, indem häufig Kurzsichtigkeit und Körperverkrüm- 
mungen die Folge sind, wird den Lehrern die Beobachtung fol- 
gender Vorschriften zur Pflicht gemacht: 
a) — — Das lleft soll (nicht etwa nach rechts seitwärts, sondern). 
möglichst genau vor die Mitte des Körpers gelegt werden. — — 
b) Die Haltung des Ohberkörpers, der sich nicht an den Tisch-- 
rand drückt, sondern sich einige Zentimeter von demselben 
enfernt hält, ist möglichst aufrecht und so, dass seine Quer- 
achse parallel zum Tischrande ist. 
) Der Kopf, dessen Querachse ebenfalls Darallel zum Tischrande- 
steht, senkt sich nur wenig gegen den Tisch, so dass das 
Auge etwa 20—30 Zentimeter von der Schrift entfernt ist. und 
folgt der Beschreibung der Zeile mit einer leichten Drehung 
von links nach rechts. 
d) die Vorderarme kommen in nahezu symetrischer Lage so auf 
die Tischplatte zu liegen, dass die Ellbogen nach hinten frei 
herrorsehen und gleichweit vom Körper entfernt sind. 
e) Die Schreibbewegung (Bewegung zur Herstellung der Buch--- 
staben und Wörter) ist in den Fingergelenken bezw. in dem 
Handgelenke auszuführen. 
f) Bei der Weiterführung der Zeile bewegt sich der rechte- 
Vorderarm Sso, dass er seinen Unterstützungspunkt in der 
Nähe des Ellbogens möglichst beibehält, hebelartig nach rechts. 
und bei Beginn einer neuen Zeile ebenso wieder (aber etwas 
schneller) nach links. Die Zeile darf bei Anfüngern nicht zu 
lang sein. 
g) Das Emporschieben des Heftes geschieht mittelst der auf dem- 
selben liegenden linken Hand, wobei der Vorderarm seinen 
Unterstützungspunkt ebenfalls nicht verlässt. 
h) Beim ersten Schreibunterricht ist auf möglichst grosse Form 
der Schreibbuchstaben zu schen. 
i) Quadrierte Hefte dürfen nicht verwendet werden. 
k) Für den Schreibunterricht ist die hellste Tageszeit zu wühlen. 
 
	        
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