Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

2. Dienstweisnng für die Lehrer. 415 
dauer, Frömmigkeit und Gewissenhaftigkeit, Wahrhaftigkeit und Gehorsam 
zur freudig geübten Gewohnheit werden. 
8 18. 
Auch das Betragen der Schuljugend außerhalb der Schule, soweit das- 
selbe öffentlich bemerkbar ist oder zur Kenntnis des Lehrers kommt, bildet 
einen Gegenstand der pflichtmäßigen Beachtung und Beurteilung des Lehrers. 
8 19. 
Die Mittel zur Beförderung einer guten Schulzucht wird der Lehrer 
weniger in Verwarnungen und Strafen als in der Natur seines eigenen 
Auftretens finden. 
Vor allem wird er sein Benehmen so einrichten, daß dieses den 
Schülern zum Vorbild dienen kann. Er wird durch einen unbescholtenen, 
charakterfesten Lebenswandel Achtung und Ansehen bei den Schülern in dem 
Maße sich zu sichern wissen, daß er die Neigung zur Ordnungswidrigkeit 
und zum Unfleiß zumeist schon durch einfache Belehrung und Ermahnung in 
Schranken zu halten in der Lage sein wird. Durch eine taktvolle, den 
nötigen Erust mit Milde und Freundlichkeit verbindende Behandlungsweise 
der Kinder wird er deren Liebe und Zutrauen zu gewinnen suchen und die 
ihm anvertraute Jugend hierdurch zu freiwilliger Folgsamkeit und freudigem 
Gehorsam anzuleiten sich bestreben. 
8 20. 
Die Lehrer werden in ihren Außerungen alles sorgfältig vermeiden, 
was in sittlicher und religiöser Hinsicht bei den Schülern Anstoß erregen 
könnte; sie werden durch ernste und würdige Behandlung des Lehrstoffs 
verhüten, daß irgendwie in der Vorstellung der Schüler unreine Bilder ge— 
weckt oder die Ehrfurcht vor Gott und dem Heiligen beeinträchtigt wird. 
8 21. 
Es wird den Lehrern zur strengen Pflicht gemacht, in der Behandlung 
der Schüler mit gewissenhafter Unparteilichkeit zu verfahren. Sie sollen 
nicht durch ungehörige Rücksichten — wie z. B. auf Familienverbältnisse, 
auf geistige Begabung der Kinder — sich verleiten lassen, mit einem Teil 
derselben sich mehr oder weniger abzugeben als mit anderen; sie werden 
insbesondere weniger begabten Schülern gegenüber mit liebevoller Ausdauer 
verfahren und ihr Augenmerk darauf richten, die große Mehrzahl der 
Schüler gleichmäßig durchzubilden. Bei Belohnungen und Bestrafungen 
werden sie ohne Ansehen der Person die strengste Gerechtigkeit walten lassen.
	        
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