2. Dienstweisnng für die Lehrer. 415
dauer, Frömmigkeit und Gewissenhaftigkeit, Wahrhaftigkeit und Gehorsam
zur freudig geübten Gewohnheit werden.
8 18.
Auch das Betragen der Schuljugend außerhalb der Schule, soweit das-
selbe öffentlich bemerkbar ist oder zur Kenntnis des Lehrers kommt, bildet
einen Gegenstand der pflichtmäßigen Beachtung und Beurteilung des Lehrers.
8 19.
Die Mittel zur Beförderung einer guten Schulzucht wird der Lehrer
weniger in Verwarnungen und Strafen als in der Natur seines eigenen
Auftretens finden.
Vor allem wird er sein Benehmen so einrichten, daß dieses den
Schülern zum Vorbild dienen kann. Er wird durch einen unbescholtenen,
charakterfesten Lebenswandel Achtung und Ansehen bei den Schülern in dem
Maße sich zu sichern wissen, daß er die Neigung zur Ordnungswidrigkeit
und zum Unfleiß zumeist schon durch einfache Belehrung und Ermahnung in
Schranken zu halten in der Lage sein wird. Durch eine taktvolle, den
nötigen Erust mit Milde und Freundlichkeit verbindende Behandlungsweise
der Kinder wird er deren Liebe und Zutrauen zu gewinnen suchen und die
ihm anvertraute Jugend hierdurch zu freiwilliger Folgsamkeit und freudigem
Gehorsam anzuleiten sich bestreben.
8 20.
Die Lehrer werden in ihren Außerungen alles sorgfältig vermeiden,
was in sittlicher und religiöser Hinsicht bei den Schülern Anstoß erregen
könnte; sie werden durch ernste und würdige Behandlung des Lehrstoffs
verhüten, daß irgendwie in der Vorstellung der Schüler unreine Bilder ge—
weckt oder die Ehrfurcht vor Gott und dem Heiligen beeinträchtigt wird.
8 21.
Es wird den Lehrern zur strengen Pflicht gemacht, in der Behandlung
der Schüler mit gewissenhafter Unparteilichkeit zu verfahren. Sie sollen
nicht durch ungehörige Rücksichten — wie z. B. auf Familienverbältnisse,
auf geistige Begabung der Kinder — sich verleiten lassen, mit einem Teil
derselben sich mehr oder weniger abzugeben als mit anderen; sie werden
insbesondere weniger begabten Schülern gegenüber mit liebevoller Ausdauer
verfahren und ihr Augenmerk darauf richten, die große Mehrzahl der
Schüler gleichmäßig durchzubilden. Bei Belohnungen und Bestrafungen
werden sie ohne Ansehen der Person die strengste Gerechtigkeit walten lassen.