Vierter Abschnitt.
Das Gesetz, den Elementarunterricht betreffend. vom 8. März 1868 mit
Bachtragsgesetzen bis 1900.
——
Im April 1866 wurde der Zweiten Kammer der Ständeversammlung
der schon 1864 in Aussicht gestellte Entwurf eines umfassenden Gesetzes
„über den Elementarunterricht“ vorgelegt. Derselbe kam jedoch wegen der
durch die politischen Ereignisse des Jahres 1866 veraulaßten Vertagung des
Landtages nicht mehr zur Beratung. In wenig veränderter Fassung wurde
der Entwurf dem Landtag von 1867/68 wieder vorgelegt und gelangte nun
nach eingehenden ständischen Beratungen, welche weder umfassende noch tief-
eingreifende Aenderungen der Regierungsvorlage im Gefolge hatten, zur Ver-
kündung als „Gesetz, den Elementarunterrichtbetreffend"“", vom
8. März 1868.
Aenderungen hat dieses Gesetz bis 1900 erfahren durch die Gesetze vom
19. Februar 1874,:) Abänderung einiger Bestimmungen des Ge-
setzes vom 8. März 1868 über den Elementarunterricht betreffend;
1 8. September 1876, 7 die Aenderung einiger Bestimmungen des
Gesetzes vom 8. März 1868 über den Elementarunterricht betreffend;
1. April 1880, ) Aenderungen des Gesetzes über den Elementar-
unterricht betreffend;
7. Juni 1884, ) die Staatsbeiträge zu den Gehalten der Volks-
schullehrer betreffend;
25. Juli 188 8,?0 die Abänderung einiger Bestimmungen des Ge-
seves über den Elementarunterricht betreffend;
13. Mai 1892,) Aenderungen des Gesetzes über den Elementar-
unterricht betreffend;
— — — —
1) Neg.-Bl. von 1868, Nr. 15 S. 251.
*) Ges. u. V.-Bl. 1874, Nr. 9 S. 96.
*) Ges. u. V.-Bl. 1876, Nr. 40 S. 305.
4!) Ges. u. V.-Bl. 1880, Nr. 13 S. 95.
*.) Ges. u. V.-Bl. 1884, Nr. 20 S. 177.
) Ges. u. V.-Bl. 1888, Nr. 43 S. 593.
) Ges. u. V.-Bl. 1892, Nr. 12 S. 127.
8