470 VI. Lehrplan für die Volksschulen.
deutschen Buchstaben und die arabischen Ziffern eingeübt haben. Im vierten
oder nach Umständen im fünften Jahreskurs wird daueben die E’nübung
der lateinischen Schrift begonnen.
An den Volksschulen derjenigen Orte, an welchen sich Mittelschulen
befinden, ist die Einübung des Schreibens in lateinischer Schrift schon im
dritten Schuljahre zu beginnen (Bekanntmachung des Oberschulrats vom 8. No-
vember 1878, Schulv. Bl. Nr. XVI, S. 110).
832.
Die Rechtschreibung ist teils bei Behandlung des Leseunterrichts,
der Sprachlehre und des Aufsatzes, teils durch besondere Schreibübungen
sorgfältig zu pflegen, so daß die Jugend beim Austritt aus der Volksschule
einfache Schriftsätze mit Einschluß der Interpunktion im allgemeinen richtig
niederzuschreiben imstande ist. Zur Unterstützung der Rechtschreibung muß
das Buchstabieren bis zur Geläufigkeit geübt werden.
[Einheitliche Rechtschreibung.] Bekanntmachungen des Oberschulrats
vom 9. Mai 1881 (Schulv. Bl., 1881, S. 49) und vom 16. Februar 1885 (Schulv.Bl.
1885, S. 18):
Um die deutsche Rechtschreibung in den badischen Schulen in
Ubereinstimmung mit den für die bayerischen, preussischen und
sächsischen Schulen getroffenen Anordnungen zu regeln, haben wir mit
Ermüchtigung des Gr. Ministeriums des Innern die Schrift:
Regelnund Wörterrerzeichnis für die deutsche
Rechtschreibung zum Gebrauch in den badischen
Schulen
(Lahr, Druck und Verlag von J. H. Geiger; Preis 40 Pfg.) erscheinen
lassen.
Dies wird mit folgendem Anfügen zur öüfftentlichen Kenntnis ge-
Dracht:
1. Die gedachte Schrift hat von nun an in allen öfttentlichen
Schulen des Grossherzogtums als Norm für den orthographischen
Unterricht und für die in den schriftlichen Arbeiten der Schüler
einzuhaltende Rechtschreibung zu dienen.
2. (Jetzt gegenstandslos).
3. — — Für jeden einzelnen Lehrer jeder öflentlichen Schule ist
ein Exemplar der Schrift auf Kosten der Schulkasse anzuschaffen.
Dagegen ist von einer Einführung derselben für die Hand der
Schüler abzusehen.
4. Es ist darauf zu sehen, dass von nun an — soweit möglich nur
solche Lehr- und Lesehbücher neu eingef ührt werden,
welche die neue Rechtschreibhung einhalten.