Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Religionsunterricht. a. Katholiken. 503 
Biblische Geschichte: Diesc ist nach dem doppelten zweijährigen 
Kursus des Lektionsplanes für die zweiklassige Volksschule (Frei- 
burg bei Herder) zu erteilen. Demgemüss sind im 1. Turnusjahre 
30 neuc Nummern aus dem A. T. und im 3. Juahre weitere 3 
Nummern des A. T. durchzunchmen. 
12. In der 2. Abteilung: 
Katechismus: Wiece in der 1. Abteilung mit Hinzunahme der be- 
sternten und der anderen, in der 1. Abteilung ausgelassenen Fragen. 
Biblische Geschichte: Wie in der 1. Abteilung. 
Im zweiten (ungeraden) Jahre 
13. Kommt in der ersten Abteilung zur Behandlung: 
Katechismus: vo#n den Geboten bis Ende mit Auslassung der be- 
sternten Fragen und der Lehre vom heiligen Sakrament der Ehe 
und vom Gebete. Die Lehre von den heiligen Sakramenten der 
Firmung und des Altars soll, weil sic ausführlicherem Unterricht 
vorbehalten ist, auf die Fragen 482, 491, 193 bis 107, 400—502, 
501, 506, 515, 520, 525 beschrünkt werden. Ausserdem können 
in dieser Abteilung die Fragen 261, 269, 270, 272, 275, 278, 290, 
316, 317, 32., 331, 334, 365—309, 374, 386, 392, 107, 108, 111—417, 
120—423, 432, 4.10, 444, 4145, 447, 156, 162—.166, 473—476, 605, 610, 
G611, 613, 614, 618, 621, 633, 636, 680 übergangen beziehungsweise 
vom Memorieren ausgeschlossen werden. 
Biblische Geschichte: Die im Lektionsplane dem 2. Juhre zu- 
gewiesenen 33 Nummern des N. T. (Im 4. Jahre kommen 30 weitere 
Nummern des N. T. zur Durchnahme.) 
14. In der 2. Abteilung. 
Katechismus: Wie in der 1. Abteilung mit Beizug der besternten 
und der anderen, in der 1. Abteilung ausgelassenen Fragen. Die 
Lehre von der heiligen Firmung und vom allerheiligsten Sakra- 
mente kann auf die für die 1. Abteilung angesetzten Fragen beschrünkt 
bleiben. Die Lehre von der Ehe und vom Gebete fällt auch hier 
ganz aus. 
Biblische Geschichte: Wie in der 1. Abteilung. (Die mit la- 
teinischen Buchstaben gedruckten Geschichten sind nicht obligat). 
15. Hinsichtlich der Methode ist vor allem im Auge zu behalten, 
dass der Schwerpunkt des Religionsunterrichts in die Schule, nicht in 
das Haus zu legen ist. Deshalb soll jedes Pensum in der Stunde, an 
deren Schluss es aufgegeben wird, wohl prüpariert und erklürt werden, 
80 dass dem häuslichen Fleisse nur die genauere Einprägung des bereits 
in der Schulstunde Gehörten und Gelernten zugemutet wird. Um für 
diese Vorbereitung Zeit zu gewinnen, darf nicht der grösste Teil der 
Religionsstunde auf die Abhör der in der vorigen Stunde gegebenen Auf- 
gabe verwendet werden. Dagegen ist strengstens darauf zu halten, dass 
die Bücher während des Abhörens geschlossen auf der Bank liegen bleiben. 
Das jeweilige Pensum aus dem Katechismus Soll durchschnitt- 
lich 1—6 Fragen umfassen. Der Inhalt dieser Fragen und Antworten. 
ist in der Regel zuerst auf akroamatische Weise — bei geschlossenen 
Bũchern — in kurzen Sätzen und im steten Hinblick auf den Wortlaut
	        
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