Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Religionsunterricht. b. Protestanten. 511 
Der Religionsunterricht soll aber auch dazu mitwirken, dass die 
Kinder ihre Anliegen Gott aus dem Ilerzen vortragen lernen. Die Bib- 
lische Geschichte giebt Veranlassung, Beispiele frommer Beter ihnen vor 
Augen zu stellen; die richtige Behandlung des 6. Hauptstücks im Ka- 
tochismus lehrt sie die Beschaffenheit und die Kraft des rechten Betens 
kennen; das Vorbild des Religionslehrers, welcher vor und mit den 
Kindern und für dieselben aus dem Herzen betet, bewegt und führt sie 
zum eigenen Gebetslehen. 
Biblische Geschich te. 
Zum Unterricht in der Eiblischen Geschichte dient das nach den 
Beschlüssen der 1876er Generalsnode bearbeitete und mit Erlass vom 
7. Juli 18“ eingeführte Lehrbuch. Dieser Unterricht hat den Zweck, 
dlie Kinder mit einer Auswahl der wichtigsten hiblischen Erzählungen 
und Lehrstücke bekannt zu machen, ihnen das Unheil der Sünde, den 
Segen der Frömmigkeit und die Gnadenführungen Gottes an lebendigen 
Beispielen nachzuweisen und sie zum Verstäündnis des ewigen Heilplanes 
Cottes, wie er geschichtlich im Alten Bunde sich vorbereitet und im 
Neuen Bunde sich vollendet, zu führen. 
Der Lehrer selbst muss mit dem Inhalt des Lehrbuchs rertraut sein. 
Das Lehrziel wird je nach der Entwicklungsstufe der Kinder und nach 
dem Inhalt der zu behandelnden Geschichte erreicht durch Vorerzühlen 
und Ahfragen, durch Lesen. Erkläüren und Wiedererzühlen. Die Kinder 
Ssollen die Erzühlungen nicht auswendig lernen, sondern ihren ge- 
schichtlichen Inhalt hehalten und möglichst mit eigenen Worten wieder- 
geben: nur die spruchartigen Sätze und die wichtigsten in direkter Rede 
gLegebenen Aussprüche sollen sie sich wörtlich aneignen. Die Erklärungen 
haben sich anf den sprachlichen Sinn der Worte und Sätze, auf den ge- 
schichtlichen und religiös-sittlichen Gehalt und besonders in den obersten 
Klassen auf den inneren Zusammenhang der Erzählungen und den reich# 
geschichtlichen Fortschritt der Ereignisse zu erstrecken. Beigaben aus 
der Welt- und Kulturgeschichte, aus der Länder- und Völkerkunde sind 
nur soweit statthaft, als sie zum Verstündnis und zur Behaltbarkeit dor 
Biblischen Geschichte durchaus notwendig sind. 
Diebiblische Geographiebildet keinen besonderen 
Unterrichtsgegenstand.e. es soll aber die für jede Schule zu 
beschaffende Wandkarte vron Palüstinn, sowie die dem Lehrbuch bei- 
gegehene Karte dazu benützt werden, die Ortlichkeiten der Geschichten 
zu zeigen. In dor obersten Klasse sind die Schüler auf die Diblischen. 
Bücher, denen die Geschichten entnommen sind, hinzuweisen, damit sie 
dadurch den Hauptinhalt der Geschichtsbücher, Lehrbücher und prophe- 
tischen Bücher sich merken und zur Kenntnis der Ieiligen Schrift über- 
geleitet werden. 
Die unter den Geschichten stehenden Bibelsprüche sind mit deren 
religiösem und sittlichem Inhalt in lebendige Bezichung zu hbringen und 
auswendig zu lernen. Sie sollten dem Bewusstsein als das zusammen- 
Hassonde Ergebnis der ganzen Erzählung oder eines bestimmten Teils
	        
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