1. Religionsunterricht. D. Protestanten. 519
A. Bei 7klassigen Schulen"’) pflegen die Schuljahre 1 bis 6 je
eine besondere Klasse, Schuljahr 7 und 8 aber eine gemeinschaftliche Klasse
zu bilden. Für diese Klasse gilt bezüglich der Biblischen Geschichte
folgender Turnus: Erstes Jahr. Die für 7 vorgeschriebenen Geschichten
des Alten Testaments und Nr. 65. 68. 69. des Neuen Testaments, ausserdem
eine kurzgedrängte Ubersicht der ganzen Biblischen Geschichte des Alten
und Neuen Testaments. Zweites Jahr. Die Nummern 64. 66. und 67.
des Alten Testaments, die für 7 vorgeschriebenen Geschichten des Neuen
Testaments und wieder die Uhersicht der Biblischen Geschichte wie im Vor-
jahre. — Ferner: Lesen ausgewählter Bibelabschnitte in 2jährigem Turnus
wechsclnd. — Lieder: jedes Jahr die für 7 bezeichneten. Ausserdem
zur Wiederholung eine Auswahl von in früheren Jahren gelernten Liedern:
diese Answahl kann in 2jührigem Turnus wechseln. — Katechismus:
Hährlich Wiederholung aller bisher gelernten mit Einschiebung der für 7 neu
vorgeschriebenen Stücke. (Siche § 12.) — Kirchengeschichte: Perrstes
Jahr. Abschnitt 1—5. Zweites Jahr. Abschnitt 6—10 (Schluss des Büchleins).
B. Bei 6klassigen Schulen.) Klasse VI (Schuljahr 7 und 8)
wie oben. Wenn Klasse IV die Schuljahre 4 und 5 umfasst, Sso gilt fol-
gender Turnus: Erstes Jahr. Biblische Geschichte Altes Testament:
die für 4 neu vorgeschrichenen Geschichten (8 9). Neues Testament: 8—10.
11. 20. 26—31. 33. 35. Lieder: die für 4 bezeichneten. Katechis-
mus: die mit 4 und 5 bezifferten Fragen und Sprüche von Frage 1—38.
Wiederholen: jedes Schuljahr für sich das im vorhorgehenden Jahr neu
Gelernte. Zweites Jahr. Biblische Geschichte Altes Testament:
die für 5 neu vorgeschriebenen Geschichten (S 9). Neues Testament:
36—42. 51—60. Lieder: die für 5 bezeichneten (89). Katechismus:
die mit 4 und 5 bezifferten Fragen und Sprüche von Frage 39—121.
Wiederholen: jedes Schuljahr für sich das im vorhergehenden Jahr neu
Gelernte. Diesc Wiederholung wird der Lehrer immer da in das neue
Pensum einschieben, wobin die betreffenden Stücke dem Zusammenhang oder
der Zeit des Kirchenjahrs nach gehören. .
C. In 5klassigen Schulens) wird in der Regel am besten ausser
dem 7. und 8S., dem 4. und 5. noch das 2. und 3. Schuljahr zu (e) einer
Klasse verbunden.
Für diese II. Klasse (bestehend aus Schuljahr 2 und 3), wie sie am
häufigsten in 4klassigen Schulen besreht (siche 5 11), gilt folgender Plan:
Ersts Jahr. Gebete, Biblische Geschichte und Lieder: der für 2 vor-
geschriebene Lehrstoff (8§ 9). Zweites Jahr. Der Lehrstoff des 3. Schul-
jahrs. Wiederholen: jedes Schuljahr für sich das im vorigen Jahr neu
Gelernte.
8 11.
Vereinigung von 3 und mehr Schuljahren in einer Religionsklasse.
(Lehrplan für Schulen mit 4, 3 oder 2 Religionsklassen.)
D. Bei 4 Religionsklassen besteht gewöhnlich folgende Ein-
teilung: 1. Schuljahr = Klasse I., 2. und 3. Schuljahr = Klasse II., 1. und
5. Schuljahr — Klasse III., 6.—8. Schuljahr — Klasse IV.
*) Wenn hier von 7klassigen, 6klassigen etc. Schulen die Rede ist, so
ist damit immer die für den evangelischen Religionsunterrickht geltende
Klasseneinteilung gemeint, welche bei gemischten Schulen meist einc andere
ist als die für die weltlichen Fücher.