Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Religionsunterricht. D. Protestanten. 519 
A. Bei 7klassigen Schulen"’) pflegen die Schuljahre 1 bis 6 je 
eine besondere Klasse, Schuljahr 7 und 8 aber eine gemeinschaftliche Klasse 
zu bilden. Für diese Klasse gilt bezüglich der Biblischen Geschichte 
folgender Turnus: Erstes Jahr. Die für 7 vorgeschriebenen Geschichten 
des Alten Testaments und Nr. 65. 68. 69. des Neuen Testaments, ausserdem 
eine kurzgedrängte Ubersicht der ganzen Biblischen Geschichte des Alten 
und Neuen Testaments. Zweites Jahr. Die Nummern 64. 66. und 67. 
des Alten Testaments, die für 7 vorgeschriebenen Geschichten des Neuen 
Testaments und wieder die Uhersicht der Biblischen Geschichte wie im Vor- 
jahre. — Ferner: Lesen ausgewählter Bibelabschnitte in 2jährigem Turnus 
wechsclnd. — Lieder: jedes Jahr die für 7 bezeichneten. Ausserdem 
zur Wiederholung eine Auswahl von in früheren Jahren gelernten Liedern: 
diese Answahl kann in 2jührigem Turnus wechseln. — Katechismus: 
Hährlich Wiederholung aller bisher gelernten mit Einschiebung der für 7 neu 
vorgeschriebenen Stücke. (Siche § 12.) — Kirchengeschichte: Perrstes 
Jahr. Abschnitt 1—5. Zweites Jahr. Abschnitt 6—10 (Schluss des Büchleins). 
B. Bei 6klassigen Schulen.) Klasse VI (Schuljahr 7 und 8) 
wie oben. Wenn Klasse IV die Schuljahre 4 und 5 umfasst, Sso gilt fol- 
gender Turnus: Erstes Jahr. Biblische Geschichte Altes Testament: 
die für 4 neu vorgeschrichenen Geschichten (8 9). Neues Testament: 8—10. 
11. 20. 26—31. 33. 35. Lieder: die für 4 bezeichneten. Katechis- 
mus: die mit 4 und 5 bezifferten Fragen und Sprüche von Frage 1—38. 
Wiederholen: jedes Schuljahr für sich das im vorhorgehenden Jahr neu 
Gelernte. Zweites Jahr. Biblische Geschichte Altes Testament: 
die für 5 neu vorgeschriebenen Geschichten (S 9). Neues Testament: 
36—42. 51—60. Lieder: die für 5 bezeichneten (89). Katechismus: 
die mit 4 und 5 bezifferten Fragen und Sprüche von Frage 39—121. 
Wiederholen: jedes Schuljahr für sich das im vorhergehenden Jahr neu 
Gelernte. Diesc Wiederholung wird der Lehrer immer da in das neue 
Pensum einschieben, wobin die betreffenden Stücke dem Zusammenhang oder 
der Zeit des Kirchenjahrs nach gehören. . 
C. In 5klassigen Schulens) wird in der Regel am besten ausser 
dem 7. und 8S., dem 4. und 5. noch das 2. und 3. Schuljahr zu (e) einer 
Klasse verbunden. 
Für diese II. Klasse (bestehend aus Schuljahr 2 und 3), wie sie am 
häufigsten in 4klassigen Schulen besreht (siche 5 11), gilt folgender Plan: 
Ersts Jahr. Gebete, Biblische Geschichte und Lieder: der für 2 vor- 
geschriebene Lehrstoff (8§ 9). Zweites Jahr. Der Lehrstoff des 3. Schul- 
jahrs. Wiederholen: jedes Schuljahr für sich das im vorigen Jahr neu 
Gelernte. 
8 11. 
Vereinigung von 3 und mehr Schuljahren in einer Religionsklasse. 
(Lehrplan für Schulen mit 4, 3 oder 2 Religionsklassen.) 
D. Bei 4 Religionsklassen besteht gewöhnlich folgende Ein- 
teilung: 1. Schuljahr = Klasse I., 2. und 3. Schuljahr = Klasse II., 1. und 
5. Schuljahr — Klasse III., 6.—8. Schuljahr — Klasse IV. 
*) Wenn hier von 7klassigen, 6klassigen etc. Schulen die Rede ist, so 
ist damit immer die für den evangelischen Religionsunterrickht geltende 
Klasseneinteilung gemeint, welche bei gemischten Schulen meist einc andere 
ist als die für die weltlichen Fücher. 
 
	        
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