Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

536 VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände. 
87. 
Bei erweiterter Unterrichtszeit sind die einzelnen Lehrgegen- 
stünde in folgender Weise auf die wöchentlichen Unterrichtsstunden zu 
verteilen. . 
a. In der untern Klasse. 
Hebräisch Lesen: 3 halbe Stunden; 
Bencdiktionen und Ubersctzen leichter Gebete: 3 halbe Stunden; 
biblische Geschichte und Bibelsprüche: 2 halbe Stunden. 
b. In derobern Klasse. 
Hebräische Gebete übersetzen: 4 halbe Stunden; 
biblische Geschichte: 2 halbe Stunden; 
Systematische Religionslehre: 2 halbe Stunden; 
Pentateuch übersctzen: 4 halbe Stunden. 
IV. Eigentlicher Lehrplan. 
1. Allgemeine Bestimmungen. 
8 8. 
Die Aufgabe des Religionsunterrichtes ist, der Jugend gründliche 
Kenntnisse auf dem Gebiete des jüd.-religiösen Wissens beizubringen 
und sie hierdurch zu religiös-sittlichen Menschen im Geiste des Juden- 
tums heranzubilden. 
Demgemüss ist strenge darauf zu achten, dass die Schüler zu klarer 
Auffassung des Lernstoffes hingeleitet werden und vor jedem mechanischen, 
verständnis- und gefühllosen Auswendiglernen und Hersagen der religiösen 
Wahrheiten und Lehren bewahrt bleiben. 
Soweit beim Religionsunterrichte Lehrbücher erforderlich sind, sind 
die von dem Oberrat der Israeliten zum Gebrauche empfohlenen oder 
zugelassenen zu benützen. 
2. Behandlung des Stoffs der einzelnen Lehrgegenstände. 
§90. 
a. Hebräüisch Lesen. 
Beim Leseunterricht ist im Allgemeinen die Methode anzuwenden, 
welche für den Unterricht im Deutschlesen durch die Bestimmungen des 
allgemeinen Lehrplans vorgeschrieben ist. 
* 10. 
b. Biblische Geschich te. 
In den ersten Jahrgängen, in welchen die Schüler noch nicht fertig 
lesen können, soll der Lehrer die biblischen Geschichten den Schülern 
in einer deren Fassungsvermögen angemessenen Sprache vorerzählen und 
dieselben in deren verständnisvollem Nacherzählen üben. Sobald die 
Schüler fertig lesen können, kann denselben ein Lehrbuch in die Hand 
gegeben werden. Hierbei ist jedoch sorgfältig darauf zu achten, dass 
die Schüler die ihrem Gedäüchtnissc einzuprügenden Geschichten nicht 
nach den Worten ihres Lehrbuchs auswendig lernen und hersagen, 
sondern daran gewöhnt werden, deren Inhalt frei mit ihren eigenen, ein.
	        
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