Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Neligionsunterricht. c. Israeliten. 537 
inneres Verstündnis derselben kundgebenden Worten zu erzühlen. Bei 
jeder einzelnen Geschichte sind die Schüler auf die Nutzanwendungen 
dersclben für das Leben und auf die aus derselben sich ergebenden 
religiös-sittlichen Wahrheiten und Lehren hinzuweisen. 
In Verbindung mit den einzelnen Geschichten sind zu denselben 
Passende Bibel- und Sittensprüche einzuüben. 
In der obern Klasse ist mit dem Unterrichte in der biblischen 
Geschichte der Unterricht in der Landeskunde Palüstina's zu verbinden. 
Zu diesecm Zwecke ist für jede Schule eine Karte von Palästina anzuschaffen. 
11. 
c. Systematische Religionslehre. 
In den untern Klassen sind Bibelstellen, in welchen religiös-sitt- 
liche Wahrheiten und Lehren enthalten oder angedeutet sind, von den 
Schülern auswendig zu lernen. Hierbei ist denselben durch katechetisches 
Abfragen ein klares Verstündnis der auswendig gelernten Sprüche beizu- 
Dringen. 
Beim Unterrichte in der systematischen Religionslehre nach einem 
Lehrbuche ist ebenfalls zu vermeiden, dass die Schüler die Erläuterungen 
zu den einzelnen Lehrsätzen wörtlich nach dem in ihren Hünden be- 
findlichen Lehrbuche auswendig lernen; dieselben sind vielmehr durch 
Verständnis fördernde Erklärungen des Lehrers dahin zu leiten, dass 
sie den Inhalt der einzelnen Lehrsätze mit ihren eigenen Worten zu 
erläutern vermögen. 
Der Unterricht in der systematischen Religionslehre kann in der 
obern Klasse auch in Verbindung mit der biblischen Geschichte orteilt 
werden; in diesem Falle ist die für beide Unterrichtzweige besonders 
bestimmte Zeit für den verbundenen Unterricht in denselben zu ver- 
wenden. 
8 12. 
d. Uebersetzen hebrüischer Gebete. 
Beim Ubersetzen der hebräischen Gebete ist darauf zu achten, dass 
die Schüler nicht blos die einzelnen Wörter der betr. Gsbetsstücke zusammen- 
Banglos übersetzen lernen, sondern zu einem klaren Auffassen und Ver- 
Ständnisse derselben hingeleitet werden. 
Bei diesem Unterrichte sind kleinere Gebete in deutscher Sprache 
und die üblichen Benediktionen hebräüisch und deutsch einzuüben. Auch 
sind die Schüler der obern Klasse mit dem Gebrauche des Gebetbuches 
beim öffentlichen Gottesdienste gehörig vertraut zu machen. 
8 13. 
e. Ubersetzen des Pentateuchs. 
flier gilt dasselbe, was beim Ubersetzen der Gebete gesagt ist. Ein 
Verstündnisloses Ubersetzen der betreffenden Stücke der heiligen Schrift 
muss als zweck- und wertlos bezeichnet werden. 
. 14. 
f. Hebrüische Sprachlehre. 
Der Unterricht in der hebräischen Sprachlehre soll nicht in eigens 
hiezu zu bestimmenden Stunden erteilt werden; er ist vielmehr, soweit es
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.