1. Neligionsunterricht. c. Israeliten. 537
inneres Verstündnis derselben kundgebenden Worten zu erzühlen. Bei
jeder einzelnen Geschichte sind die Schüler auf die Nutzanwendungen
dersclben für das Leben und auf die aus derselben sich ergebenden
religiös-sittlichen Wahrheiten und Lehren hinzuweisen.
In Verbindung mit den einzelnen Geschichten sind zu denselben
Passende Bibel- und Sittensprüche einzuüben.
In der obern Klasse ist mit dem Unterrichte in der biblischen
Geschichte der Unterricht in der Landeskunde Palüstina's zu verbinden.
Zu diesecm Zwecke ist für jede Schule eine Karte von Palästina anzuschaffen.
11.
c. Systematische Religionslehre.
In den untern Klassen sind Bibelstellen, in welchen religiös-sitt-
liche Wahrheiten und Lehren enthalten oder angedeutet sind, von den
Schülern auswendig zu lernen. Hierbei ist denselben durch katechetisches
Abfragen ein klares Verstündnis der auswendig gelernten Sprüche beizu-
Dringen.
Beim Unterrichte in der systematischen Religionslehre nach einem
Lehrbuche ist ebenfalls zu vermeiden, dass die Schüler die Erläuterungen
zu den einzelnen Lehrsätzen wörtlich nach dem in ihren Hünden be-
findlichen Lehrbuche auswendig lernen; dieselben sind vielmehr durch
Verständnis fördernde Erklärungen des Lehrers dahin zu leiten, dass
sie den Inhalt der einzelnen Lehrsätze mit ihren eigenen Worten zu
erläutern vermögen.
Der Unterricht in der systematischen Religionslehre kann in der
obern Klasse auch in Verbindung mit der biblischen Geschichte orteilt
werden; in diesem Falle ist die für beide Unterrichtzweige besonders
bestimmte Zeit für den verbundenen Unterricht in denselben zu ver-
wenden.
8 12.
d. Uebersetzen hebrüischer Gebete.
Beim Ubersetzen der hebräischen Gebete ist darauf zu achten, dass
die Schüler nicht blos die einzelnen Wörter der betr. Gsbetsstücke zusammen-
Banglos übersetzen lernen, sondern zu einem klaren Auffassen und Ver-
Ständnisse derselben hingeleitet werden.
Bei diesem Unterrichte sind kleinere Gebete in deutscher Sprache
und die üblichen Benediktionen hebräüisch und deutsch einzuüben. Auch
sind die Schüler der obern Klasse mit dem Gebrauche des Gebetbuches
beim öffentlichen Gottesdienste gehörig vertraut zu machen.
8 13.
e. Ubersetzen des Pentateuchs.
flier gilt dasselbe, was beim Ubersetzen der Gebete gesagt ist. Ein
Verstündnisloses Ubersetzen der betreffenden Stücke der heiligen Schrift
muss als zweck- und wertlos bezeichnet werden.
. 14.
f. Hebrüische Sprachlehre.
Der Unterricht in der hebräischen Sprachlehre soll nicht in eigens
hiezu zu bestimmenden Stunden erteilt werden; er ist vielmehr, soweit es