Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

1. Religionsunterricht. c. Israeliten. 541. 
S 
Den isr. Gemeinden empfehlen wir nachdrücklich, im Sinne unserer 
Verordnung vom 30. November 1868 Nr. 965 die Einrichtung zu treffen 
und die Mittel hiefür zu bewilligen, dass die an den üöffentlichen Volks- 
schulen angestellten isr. Lehrer in Gemässheit des § 42 Abs. 2 des- 
Gesctzes über den Elementarunterricht vom 8. Mürz 1868 ausser den 
ihnen im §S 42 Abs. 1 zur Pflicht gemachten wöchentlichen Unter- 
richtsstunden noch 4 weitere Stunden wöchentlich Unterricht erteilen 
und dieselben neben den aus ihrem regelmässigen Stundendeputat für 
den Religionsunterricht zu verwendenden 6 wöchentlichen Stunden 
(Gesetz 5 27 Abs. 2) für einen erweiterten Religionsunterricht ver- 
wenden, da ohne eine solche Erweiterung namentlich der Unterricht im 
Hebrüischen nicht in dem höchzt wünschenswerten, erforderlichen NMasse 
erteilt werden kann. 
8 28. 
Auch müssen wir dringend wünschen, dass die Rabbiner, eingedenk 
ihrer Pflicht, für die Förderung religiösen Wissens bei der isr. Jugend 
mitzuwirken, zum Zwecke der Erweiterung des isr. Religionsunterrichts 
an ihren Wohnorten in den oberen Klassen wöchentlich einige Stunden 
teligionsunterricht erteilen. 
8 29. 
Die Bestimmungen Fvorstehenden Lehrplans sind auch für die im 
volksschulpflichtigen Alter befindlichen isr. Schüler der Gymnasien 
höheren Bürger- und höheren hlädchenschulen sowie der Privatlehr- 
anstalten in Anwendung zu bringen. 
Rücksichtlich der bezeichneten, in einem höheren Alter stehenden 
Schüler bleiben weitere Bestimmungen vorbehalten. 
Karlsruhe, den 18. Februar 1881. 
Gr. Oberrat der Israeliten. 
Der Ministerial-Kommissür. 
Toos. 
Willstüätter. 
  
Den Gebrauch von Lehrbüchern bei dem israelitischen Religionsunterricht 
betreffend. 
An die Rabbinate und israelitischen Religionsschullehrer: Zum- 
Gebrauche bei dem israelitischen Religionsunterrichte (Biblische bezw. 
nachbiblische Geschichte) werden empfohlen: 
Erzühlungen aus den heiligen Schriften der Israeliten für die 
kleinere israelitische Jugend von Bezirks-Rabbiner B. H. Flehinger 
in Merchingen. (Frankfurt am Main. Verlag der Jaeger'’schen Buch- 
handlung.) 
Erzühlungen und Belehrungen aus den heiligen Schriften der 
Isracliten für die reifere israelitische Jugend von demselben Verfasser 
(in derselben Verlagsbuchhandlung erschienen). 
Geschichtlicher Religionsunterricht von Dr. H. Son dheimer, Be- 
zirksrabbiner in Heidelberg. (Lahr, Druck und Verlag von Moritz 
Schauenburg.)
	        
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