Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

570 VII. Einzelne Unterrichtsgegenstände. 
Kursen der Leipziger Lehrerbildungsanstalt des Deutschen Vereins für Knabenhand— 
arbeit empfangen haben. 
In den badischen Lehrerbildungsanstalten (Präparandenanstalten und Semi- 
naren) wird darauf Bedacht genommen, den Handfertigkeitsunterricht (wo solcher 
cingerichtet ist) mit den übrigen Unterrichtsfächern in Beziehung zu bringen und 
insbesondere die Zöglinge in der Herstellung von Lehrmitteln für den geo metrischen, 
geographischen und naturkundlichen Unterricht zu üben. 
III. Bis zum Jahre 1900 waren an den Volksschulen der nachbenannten 
Städte Veranstaltungen für Knaben-Handfertigkeitsunterricht getroffen: Baden, 
Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe (au 3 Schulen bezw. Schulabteilungen), Mann- 
heim (an 3 Schulen bezw. Schulabteilungen) und Pforzheim. Zahlreicher sind die 
Veranstaltungen für solchen Unterricht, außer an Lehrerbildungsanstalten, an 
Mittelschulen sowie an Privatlehranstalten mit sogenannten Internaten. Zugleich als 
ceine Art beruflicher Vorbildung wird der Knaben-Handarbeitsunterricht in den 
Taubstummenanstalten gepflegt und deshalb hier noch auf andere als die sonst 
üblichen Gegenstände, z. B. auf Stroh= und Weidenflechten, ausgedehnt. 
 
	        
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