Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

a. Lehrplan für die Präparandenschulen. 583 
Dem Leseunterricht ist der II. und III. Teil des in den bad. Volks- 
schulen eingeführten Lesebuchs zugrunde zu legen, mit dessen Inhalt die 
Präparanden genau bekannt werden sollen. 
b) Etwa 8—10 passende Gedichte von mäßiger Größe werden in jedem 
Kurse nach vorangegangener Erklärung gut memoriert. Der Lehrer hat auf 
ausdrucksvollen Vortrag derselben zu halten. 
c) Die Sprachlehre, durch welche der Zögling die Gesetze der Mutter- 
sprache kennen und die Beziehung der einzelnen Redeteile richtig auffassen 
lernen soll, wird im I. Kurse an der Hand der dem Lesebuch beigegebenen 
„Übungen zur Sprachlehre“ unter besonderer Berücksichtigung der Inter- 
punktion wiederholt. 
Im II. Kurse folgt neben gelegentlicher Repetition des früheren Pen- 
sums die Wortformenlehre (Flexionslehre). 
Der Wortbedeutung und Wortbildung ist nebenbei Rücksicht zu tragen. 
d) Alle 2—3 Wochen ist ein Aufsatz zu fertigen, dessen Ausarbeitung 
durch den Lehrer sorgfältig vorzubereiten ist. Diese schriftlichen Arbeiten 
sollen sich auf Erzählungen, Schilderungen und Geschäftsaufsätze beschränken, 
und es empfiehlt sich, dieselben soweit thunlich an Stoffe anzuknüpfen, die 
im Unterricht behandelt worden sind. Es sind vom Lehrer die Aufsätze 
sorgfältig durchzusehen und die grammatischen und stilistischen Verstöße anzu- 
streichen. Die Verbesserung hat der Zögling selbst vorzunehmen. 
Zur Befestigung in der Orthographie sind öftere Diktate nötig. 
Wenn auch der gesamte Unterricht die Sprachbildung zu fördern hat, 
so ist es doch die besondere Aufgabe des Unterrichts in der deutschen Sprache, 
die Schüler dahin zu bringen, daß sie mündlich und schriftlich sich richtig, 
fließend und sachgemäß ausdrücken, prosaische und poetische Stücke aus unserer 
Literatur, wie sie ihrem geistigen Bildungöstand nahe liegen, gut lesen, 
richtig auffassen und in freier Weise wieder geben lernen. 
§ 10. Rechenunterricht. 
I. Kurs: Das dekadische Zahlensystem. Die vier Species in un- 
benannten Zahlen im unbegrenzten Zahlenraum mit Proben. Die 
einheimischen Münzen, Maße und Gewichte mit angewandten Auf- 
gaben. Rechnungen nach den Zeitmaßen. Das Rechnen mit gemeinen 
und zehnteiligen Brüchen, rein und angewandt. 
II. Kurs: Der Zweisatz. 
Es sind vielfache Beispiele aus dem bürgerlichen Leben (Arbeits-, 
Zins-, Gesellschafts-, Teilungs= und Mischungsrechnungen) mit und 
ohne Ansatz und auch unter Beachtung des abgekürzten Verfahrens 
zu lösen.
	        
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