Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

586 VIII. Lehramt an Volksschulen. 
richt weiter zum Vergleichen und Gruppieren, wobei von systematischer Voll- 
ständigkeit abzusehen ist. 
Zur Belebung dieses Unterrichts empfiehlt es sich, die naturgeschicht- 
lichen Abschnitte des Lesebuchs beizuziehen, gute Abbildungen vorzuzeigen, 
kleinere Sammlungen durch die Zöglinge aulegen zu lassen und häufig Erx- 
cursionen zu machen. 
§ 15. Schönschreiben. 
Der kalligraphische Unterricht umfaßt die deutsche Kurrent-, die lateinische- 
Kursivschrift und die arabischen und römischen Ziffern. 
Die Schüler haben sich eine deutliche, fließende und gefällige Handschrift 
nach dem Muster der badischen Normalschrift anzueignen und sich beim 
Schreiben an richtige Feder= und Körperhaltung zu gewöhnen. 
Das Taktschreiben ist aus technischen und pädagogischen Gründen zu üben. 
Außerdem haben die Lehrer bei allen schriftlichen Arbeiten auf kalli- 
graphische Sauberkeit zu halten. 
§ 16. Zeichnen. 
I. Kurs: libungen im Zeichnen und Verbinden der Geraden. Dar- 
stellung einfacher, auf geometrischen Formen beruhender Ornamente. 
II. Kurs: Die gebogenen Linien (Kreis 2c.) und die einfachen Form- 
gebilde, welche sich aus denselben entwickeln lassen. 
In beiden Kursen Ubungen im Zeichnen einfacher Formen nach. 
der Natur. 
Durch den Zeichnenunterricht soll die Auffassung der Raumformen ge- 
schärft, das Gefühl und Verständnis des Schönen geweckt, der Sinn für 
Genauigkeit und Sauberkeit der Darstellung und die Handfertigkeit aus- 
gebildet werden. 
Das Zeichnen ist in beiden Jahreskursen möglichst als Klassennnterricht 
zu behandeln, indem alle Schüler der Klasse nach einem an die Tafel zu 
zeichnenden und vorher zu besprechenden Original zeichnen oder passende- 
Vorlagen kopieren. 
Die Schüler sollen nur Flächen mit gleichmäßigen Kontouren in großem 
Maßstabe ohne Schattengebung auf Papier und die Wandtafel zeichnen. 
Das Linearzeichnen fällt mit dem Unterrichte in der Geometrie zusammen 
und hat nicht blos das Verständnis der Raumformen in der Ebene zu 
unterstützen, sondern auch die Schüler mit der Technik des gebundenen 
Zeichnens (Handhabung von Beleistift, Reißzeug, Zirkel, Lineal, Winkel und- 
Maßstab) bekannt zu machen. Siehe § 11. 
§ 17. Musikalische Fächer. 
Gesang. 
I. Kurs: Die Töne der Cdur-Tonleiter innerhalb einer Oktave in 
Verbindung mit einfachen Taktverhältnissen. Erweiterung dieser
	        
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