Full text: Gesetze und Verordnungen über Elementarunterricht und Fortbildungsunterricht im Großherzogtum Baden.

VI 
Fünfter Titel. Von der Bestreitung des Aufwandes für die Volksschulen. 
Erster Abschnitt. Von der Deckung der Gehalte und anderen Bezüge 
der Lehrer und Lehrerinnen. §§ 52—85 
Zweiter Abschnitt. Von den Schulhäusern und anderen üörtlichen Schul- 
bedürfnissen. 8S8 86—91 
Sechster Titel. Von den erweiterten Volksschulen * den Voltsschulen 
der Städte, welche der Städteordnung unterstehen. 
Erster Abschnitt. Von den erweiterten Volksschulen. 8§ 92—97 . 
Zweiter Abschnitt. Von den Volksschulen in Städten, welche der Städte- 
ordnung unterstehen. 88 98—109. . . . 
Siebenter Titel. Von den Lehr= und Erziehungsanstalten der Privaten 
und Korporationen. 8§ 110—116 . . 
Achter Titel. Von den Rechtsverhältnissen der an anderen als Volksschulen 
angestellten Volksschullehrer. §§ 117—120 v 
Neunter Titel. Ubergangs= und Vollzugsbestimmungen. 88 121.151 . 
I. Behandlung der am 1. Mai 1892 bereits im Schuldienst verwendeten 
Lehrer §§ 122—145 . . . . . . . . 
II. Aufhebung allgemeiner Schulfonds. 8 146 
III. Zeit der periodisch zu erneuernden Festsetzungen. 88 147, 148 
IV. Zuständigkeits= und Einführungsbestimmungen. 88 149 -151 
III. 
Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden bezüglich auf das Ge- 
setz über den Elementarunterricht. 
Landesherrliche Verordnung vom 26. Juni 1892 „ 
IV. 
Beaufsichtigung und Leitung des Volksschulwesens. 
1. Oberschulrat. 
Landesherrliche Verordnung, die Beaufsichtigung und Leitung des 
Schulwesens im Großherzogtum betreffend, vom 12. August 1862 
2. IL'Omtere und mittlere Aufsichtsbehörden. 
Verordnung (Ministerial-), die Aufsichtsbehörden der Volksschule be- 
treffend, vom 26. Februar 1894 . . . . . 
3. Erster Lehrer. 
Verordnung (des Oberschulrats) vom 5. März 1894 — Dienstweisung 
für die ersten Lehrer . . . . . 
V. 
Schulordnung der Volksschulen. 
1. Allgemeine Schulordnung. 
Verordnung (Ministerial-), die Schulordnung für die Vollsschulen be- 
treffend, vom 27. Febrnar 1894 . . . . 
Seile 
214 
226 
271 
288 
294 
294 
311 
312 
313 
320 
327 
330 
350 
358 
359.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.