VI
Fünfter Titel. Von der Bestreitung des Aufwandes für die Volksschulen.
Erster Abschnitt. Von der Deckung der Gehalte und anderen Bezüge
der Lehrer und Lehrerinnen. §§ 52—85
Zweiter Abschnitt. Von den Schulhäusern und anderen üörtlichen Schul-
bedürfnissen. 8S8 86—91
Sechster Titel. Von den erweiterten Volksschulen * den Voltsschulen
der Städte, welche der Städteordnung unterstehen.
Erster Abschnitt. Von den erweiterten Volksschulen. 8§ 92—97 .
Zweiter Abschnitt. Von den Volksschulen in Städten, welche der Städte-
ordnung unterstehen. 88 98—109. . . .
Siebenter Titel. Von den Lehr= und Erziehungsanstalten der Privaten
und Korporationen. 8§ 110—116 . .
Achter Titel. Von den Rechtsverhältnissen der an anderen als Volksschulen
angestellten Volksschullehrer. §§ 117—120 v
Neunter Titel. Ubergangs= und Vollzugsbestimmungen. 88 121.151 .
I. Behandlung der am 1. Mai 1892 bereits im Schuldienst verwendeten
Lehrer §§ 122—145 . . . . . . . .
II. Aufhebung allgemeiner Schulfonds. 8 146
III. Zeit der periodisch zu erneuernden Festsetzungen. 88 147, 148
IV. Zuständigkeits= und Einführungsbestimmungen. 88 149 -151
III.
Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden bezüglich auf das Ge-
setz über den Elementarunterricht.
Landesherrliche Verordnung vom 26. Juni 1892 „
IV.
Beaufsichtigung und Leitung des Volksschulwesens.
1. Oberschulrat.
Landesherrliche Verordnung, die Beaufsichtigung und Leitung des
Schulwesens im Großherzogtum betreffend, vom 12. August 1862
2. IL'Omtere und mittlere Aufsichtsbehörden.
Verordnung (Ministerial-), die Aufsichtsbehörden der Volksschule be-
treffend, vom 26. Februar 1894 . . . . .
3. Erster Lehrer.
Verordnung (des Oberschulrats) vom 5. März 1894 — Dienstweisung
für die ersten Lehrer . . . . .
V.
Schulordnung der Volksschulen.
1. Allgemeine Schulordnung.
Verordnung (Ministerial-), die Schulordnung für die Vollsschulen be-
treffend, vom 27. Febrnar 1894 . . . .
Seile
214
226
271
288
294
294
311
312
313
320
327
330
350
358
359.