83. d. Kaufmännische Fortbildungsschulen. 771
Baden“, Jahrgang 1900, S. 388, waren im Schuljahr 1899/1900 „Kaufmännische
Fortbildungskurse“ in 13 größeren und mittleren Städten des Großherzogtums er-
richtet und im Ganzen von 2398 Schülern besucht; die Zahl der Lehrer betrug 75
(in Mannheim 13 Lehrer und 669 Schüler). Eingerichtet sind diese Kurse teils von
der betreffenden Gemeinde, teils von kanfmännischen Vereinen. Durch Gesetz vom
12. September 1898, betreffend die Anderung des Handelskammergesetzes (Ges. u.
V. Bl., 1898, S. 421) ist dem Handelskammergesetz“ vom 11. Dezember 1878 ein
neuer Artlkel 15 a eingefügt worden, lautend:
Die Handelskammern sind mit Genchmigung des Ministeriums des
Innern befugt, Anstalten, Anlagen und Einrichtungen, welche die
Förderung von Handel und Gewerbe, sowie die technische und
geschüftliche Ausbildung, die Erziehung und den Schutz der
darin beschüftigten Gehilfen und Lehrlinge bezwecken, zu be-
gründen, zu unterhalten und zu unterstützen.
Die Grundzüge des Unterrichtsplanes können beispielsweise ersehen
werden:
Für die Kaufmännische Fortbildungsschule zu Karlsruhe:
aus dem Ortsstatut über das Schulwesen der Haupt= unb Residenzstadt
Karlsruhe — S. 261 dieser Schrift.
Für den „Handelskurs“ zu Pforzheim — der dortigen Realschule an-
gegliedert:
bei Joos, Mittelschulen, 1898, S. 197.
II. „Für Förderung des kaufmännischen Fortbildungsunterrichts“ sind im
Staatshaushaltsetat für 1902/1903 vorgesehen (für jedes der beiden Jahre) 18 000 Mk.
Davon entfallen —
a. auf Zuschüsse an 20 Schulen bezw. Unterrichtskurse 16 200 Mk.
b. auf Kosten für Ausbildung von Lehrern 1500 Mk.
Fc. auf sonstige Kosten für Förderung des kaufmännischen Fort-
bildungsunterrichts
300 Mk.
Die Bewilligungen unter a, b
und c sind nötigenfalls gegenseitig übertragbar.
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