Full text: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

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platz Leipzig, dessen Oster- und Michaelismesse schon 1190 bestätigt 
wurden. Dresden stand trotz seiner Elbbrücke noch weit zurück. 
§ 16. Das geistige Leben wurde fast ausschließlich noch von 
der Kirche beherrscht. Neben den drei mit Grundbesitz reich aus- 
gestatteten Bistümern standen mehrere Kollegiatkirchen (Wurzen, 
Bautzen u. a.) und zahlreiche Klöster (s. § 15), besonders seitdem 
mit dem Anfange des 13. Ihrdts. neben den ländlichen Niederlassungen 
der Benediktiner und Cistercienser in fast allen bedeutenderen Städten 
Klöster der volkstümlichen Bettelorden, der Dominikaner (Prediger- 
mönche) und Franciskaner (Barfüßer) entstanden. An die Stifts- 
kirchen und Klöster schlossen sich oft Schulen, meist freilich nur für 
künftige Geistliche (St. Afra in Meißen, die Schule der Augustiner- 
Chorherren zu St. Thomä in Leipzig). Stattliche kunstschöne Kirchen- 
bauten in romanischem Stile erhoben sich z. B. auf dem Peters- 
berge, in Zschillen (Wechselburg), Freiberg (die „goldene Pforte"). 
Die Burgen der Fürsten und Edlen blieben dagegen meist noch 
schmucklose befestigte Landsitze. — Die ritterliche Dichtung fand. 
im Meißnerlande nur einen schwachen Wiederhall, z. B. in Heinrichs 
des Erlauchten Minneliedern. Dagegen entwickelte sich das ritter- 
liche Leben hier ebenso glänzend wie anderwärts (Turnier Heinrichs. 
des Erlauchten in Nordhausen um 1265). 
§ 17. Staatliches Leben. a) Die erblich gewordene Amts- 
gewalt der Reichsfürsten bildete sich seit den „Constitutionen“ 
Kaiser Friedrichs II. mehr und mehr zur selbständigen Landeshoheit 
aus (zuerst 1231 die Fürsten „Landesherren“, domini terrae) und. 
übernahm daher immer mehr die staatlichen Aufgaben der zerfallenden 
Reichsgewalt. Auch die Macht des Markgrafen von Meißen war 
höher gestiegen. Er besaß jetzt außer seiner alten richterlichen und. 
militärischen Amtsgewalt das Bergbau= und Münzrecht, übte die 
Schirmvogtei über die Bistümer wie über viele Klöster und bemühte 
sich, die unmittelbaren Reichsvasallen seines Bereichs (die Burggrafen 
von Meißen, Leisnig, Altenburg, Dohna, die Herren von Crimmitschau, 
Colditz u. a m.) unter seine Lehnshoheit zu bringen. Seine Ein- 
künfte bezog der Landesherr teils aus seinen Lehns= und Eigen- 
gütern (Kammergütern, Domänen) als größter Grundherr des Landes, 
teils aus seinen Hoheitsrechten. Da diese Einnahmen überwiegend 
aus Naturalien bestanden, so hatte er noch keine feste Residenz, 
sondern hielt sich abwechselnd auf feinen verschiedenen Schlössern auf 
(Meißen, Tharandt, Dresden u. a. m.). Seine Umgebung bildeten 
Ritter und Ministerialen, die abwechselnd die Hofämter des 
Marschalls, Schenken, Truchseßen und Kämmerers versahen, als seine 
Räte („Heimliche“, secretarü) ihn in Geschäften unterstützten und als. 
Schösfen das „Hofgericht“" über die Vasallen bildeten. 
b) Anderseits gewannen die geistlichen Stifter selbst die wichtig- 
sten Hoheitsrechte für ihre Besitzungen und wurden dadurch zu „Immnni-
	        
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