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platz Leipzig, dessen Oster- und Michaelismesse schon 1190 bestätigt
wurden. Dresden stand trotz seiner Elbbrücke noch weit zurück.
§ 16. Das geistige Leben wurde fast ausschließlich noch von
der Kirche beherrscht. Neben den drei mit Grundbesitz reich aus-
gestatteten Bistümern standen mehrere Kollegiatkirchen (Wurzen,
Bautzen u. a.) und zahlreiche Klöster (s. § 15), besonders seitdem
mit dem Anfange des 13. Ihrdts. neben den ländlichen Niederlassungen
der Benediktiner und Cistercienser in fast allen bedeutenderen Städten
Klöster der volkstümlichen Bettelorden, der Dominikaner (Prediger-
mönche) und Franciskaner (Barfüßer) entstanden. An die Stifts-
kirchen und Klöster schlossen sich oft Schulen, meist freilich nur für
künftige Geistliche (St. Afra in Meißen, die Schule der Augustiner-
Chorherren zu St. Thomä in Leipzig). Stattliche kunstschöne Kirchen-
bauten in romanischem Stile erhoben sich z. B. auf dem Peters-
berge, in Zschillen (Wechselburg), Freiberg (die „goldene Pforte").
Die Burgen der Fürsten und Edlen blieben dagegen meist noch
schmucklose befestigte Landsitze. — Die ritterliche Dichtung fand.
im Meißnerlande nur einen schwachen Wiederhall, z. B. in Heinrichs
des Erlauchten Minneliedern. Dagegen entwickelte sich das ritter-
liche Leben hier ebenso glänzend wie anderwärts (Turnier Heinrichs.
des Erlauchten in Nordhausen um 1265).
§ 17. Staatliches Leben. a) Die erblich gewordene Amts-
gewalt der Reichsfürsten bildete sich seit den „Constitutionen“
Kaiser Friedrichs II. mehr und mehr zur selbständigen Landeshoheit
aus (zuerst 1231 die Fürsten „Landesherren“, domini terrae) und.
übernahm daher immer mehr die staatlichen Aufgaben der zerfallenden
Reichsgewalt. Auch die Macht des Markgrafen von Meißen war
höher gestiegen. Er besaß jetzt außer seiner alten richterlichen und.
militärischen Amtsgewalt das Bergbau= und Münzrecht, übte die
Schirmvogtei über die Bistümer wie über viele Klöster und bemühte
sich, die unmittelbaren Reichsvasallen seines Bereichs (die Burggrafen
von Meißen, Leisnig, Altenburg, Dohna, die Herren von Crimmitschau,
Colditz u. a m.) unter seine Lehnshoheit zu bringen. Seine Ein-
künfte bezog der Landesherr teils aus seinen Lehns= und Eigen-
gütern (Kammergütern, Domänen) als größter Grundherr des Landes,
teils aus seinen Hoheitsrechten. Da diese Einnahmen überwiegend
aus Naturalien bestanden, so hatte er noch keine feste Residenz,
sondern hielt sich abwechselnd auf feinen verschiedenen Schlössern auf
(Meißen, Tharandt, Dresden u. a. m.). Seine Umgebung bildeten
Ritter und Ministerialen, die abwechselnd die Hofämter des
Marschalls, Schenken, Truchseßen und Kämmerers versahen, als seine
Räte („Heimliche“, secretarü) ihn in Geschäften unterstützten und als.
Schösfen das „Hofgericht“" über die Vasallen bildeten.
b) Anderseits gewannen die geistlichen Stifter selbst die wichtig-
sten Hoheitsrechte für ihre Besitzungen und wurden dadurch zu „Immnni-