1500.
1499.
— 20 —
II. Die Uenzeit.
Von der Leipziger Teilung bis zur Gegenwart.
1485 —18898.
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1. Die Zeit der Reformation. Friedrich der Weise und Albrecht
der Beherzte. Johann der Beständige und Georg der Bärtige.
Johann Friedrich der Großmütige und Moritz.
1485 — 1554.
§ 34. Gegen Ende des 15. Ihrhdts. waren in Deutschland die
Zustände auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens bei der Schwäche
der Reichsgewalt in solche Verwirrung geraten, daß nur gründliche
Reformen der Reichsverfassung, der sozialen Verhältnisse (namentlich
des Bauernstandes) und der Kirche eine gewalsame Umwälzung ver-
hindern konnten. Da eine solche Reform nirgends gelang, so fiel der
größte Teil des deutschen Volkes von der römisch-katholischen Kirche
ab und bildete eine neue Kirche. Die Reichsordnung verfiel dagegen
immer mehr, und die Unterdrückung der Bauern steigerte sich noch
nach dem Bauernkriege. Inmitten dieser Zustände wuchs die Macht
des weltlichen Fürstentums, weil es die Lösung der wich-
tigsten Aufgaben selbständig übernahm. Die sächsischen
Lande insbesondere haben in dieser Zeit eine leitende und vor-
bildliche Rolle gespielt. Doch bildete sich auch ein tiefer Gegen-
sat zwischen Ernestinern und Albertinern heraus.
§ 35. Die Albertiner schlossen sich eng an die Habsburger
an und widmeten ihre Kraft anfangs vorwiegend dem Reichsdienste.
Albrecht der Beherzte unterstützte den. römischen König (Mitregenten
und Nachfolger) Maximilian erst gegen Ungarn, dann gegen die
Niederlande, die ihm nach dem Tode seiner Gemahlin Maria (1482)
teilweise den Gehorsam verweigerten. Albrecht kämpfte um die Befreiung
des in Brügge gefangen gehaltenen Königs 1488, stellte in Holland unter
heftigen Kämpfen bis 1492 das Ansehen der Habsburger wieder her und
erhielt zur Entschädigung 1494 Friesland als „ewiger Gubernator“.
Freilich erfuhr er auch hier hartnäckigen Widerstand, sein Sohn Heinrich
wurde in Franeker belagert, und kurz nachdem Albrecht einen Ver-
gleich mit den Friesen zustande gebracht hatte, verschied er in Emden
12. September 1500. — Für seine sächsisch albertinischen Lande
hatte er 1499 die Erbfolge nach der Erstgeburt, also die Un-
leilbarkeit, eingeführt; dort folgte ihm also sein älterer Sohn
Georg der Bärtige (1500— 1539); Heinrich der Fromme wurde mit