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Ehrenberger Klause und zog am 23. Mai in Innsbruck ein.
Wenige Tage vorher war Karl V. mit Johann Friedrich, dem er die
Freiheit angekündigt hatte, nach Villach in Kärnten geflüchtet Die
Früchte des Sieges sicherte der Vertrag von Passau 2. August 1552.
Die Truppen wurden entlassen, Philipp von Hessen freigegeben, der
Besitzstand den Fürsten gewährleistet. Über die kirchliche Frage und
die Beschwerden gegen die Regierung des Kaisers sollte der nächste
Reichstag entscheiden. Damit war die Gewalt des Konzils über
die deutschen Protestanten grundsätzlich aufgehoben und die
Übermacht Karls V. in Deutschland zerschmettert.
§ 48. Allein der Kaiser, tief erbittert und noch mehr verstimmt
durch die vergebliche Belagerung von Metz (Herbst 1552), arbeitete
im Stillen gegen den eben geschlossenen Frieden und nahm deshalb
Albrecht von Brandenburg-Kulmbach in seine Dienste, der inzwischen
die fränkischen Bistümer bekriegt und zu Landabtretungen gezwungen
hatte, aber darüber mit Moritz zerfallen war. Zur Aufrechterhaltung
des Friedens verbündete sich Moritz mit Ferdinand von Böhmen,
Heinrich von Braunschweig, den fränkischen Bischösen und einigen
süddeutschen Fürsten. Als Albrecht sich nun auf Braunschweig warf,
eilte der Kursürst seinem Verbündeten zu Hilfe (Moritzdenkmal in
Dresden). In der blutigen Schlacht bei Sievershausen (zwischen
.Braunschweig und Hannover) 9. Juli 1553 siegte Moritz, wurde aber
tödlich verwundet und verschied am 11. Juli (Grabmal im Dome zu
Freiberg). Im nächsten Jahre 1554 starb auch Johann Friedrich,
der 1552 in sein Land zurückgekehrt war. Zugleich dankte Karl V. ab.
In Spanien und seinen Nebenlanden folgte ihm Philipp II., in
Deutschland 1558 sein Bruder Ferdinand I., König von Böhmen.
" § 49. Moritz wurde der Begründer des sächsisch-alber-
tinischen Kurstaats auch im Innern. Die neue evangelische Auf-
sassung von der Selbständigkeit des Staates gegenüber der Kirche und
die Schwäche der Reichsordnung kamen ihm dabei zu Hilfe. Vor allem
ging er darauf aus, sein jetzt wohl abgerundetes Gebiet in ein
Möglichst geschlossenes und selbständiges Ganze zu verwandeln. Deshalb
trat er schon 1547 das Herzogtum Sagan an Böhmen ab (s#8§24), um
dagegen die böhmische Lehnshoheit über Eilenburg, Leisnig und Colditz
abzulösen (s. 8§ 27). Sodann begründete er eine neue Ordnung der
Verwaltung. Die oberste Regierungsbehörde wurde 1547 der Hof-
rat. Die alten selbständigen Landesteile wurden als Kreise durch
Oberhauptleute, die über den Amtshauptleuten in den Amtern
standen (s. § 31), von den Kreisstädten aus verwaltet. Dies war für
den Kurkreis Wittenberg, für Thüringen Langensalza, für das Meißner-
land Meißen, für das Osterland Leipzig. Das Oberhofgericht in Leipzig
erhielt eine neue Verfassung. Für die bessere Verteidigung des Landes
sorgte Moritz nach dem Vorgange Herzog Georgs durch die Neubefestigung
von Dresden, Pirna und Leipzig. Die Macht der Stände steigerte
sich, da der Kurfürst ihre Steuerbewilligungen für seine Kriege nicht