Full text: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

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entbehren konnte und ihrer Zustimmung bei den kirchlichen Um- 
gestaltungen bedurfte (daher 9 Landtage binnen 12 Jahren; ständige 
Ausschüsse in den Kreisen für die Verwaltung der Steuern). 
§ 50. Ebenso brachte Moritz die Verfassung der kur- 
sächsischen Landeskirche zum Abschluß, neben der, wie damals 
überall, den Andersgläubigen nur die Gewissensfreiheit, nicht das 
Recht zur Bildung von Gemeinden und öffentlichem Gottesdienst ver- 
blieb. Als oberster Landesbischof setzte der Kurfürst an die 
Spitze der alten Erzpriesterbezirke Superintendenten. Über diesen 
standen die Konsistorien von Leipzig und Meißen, seit 1580 
das Oberkonsistorium in Dresden. Das Patronat über die 
Pfarrstellen ging meist an die Grundherren und Städte über. Die 
drei Bistümer blieben als weltliche Herrschaften erhalten, die übrigen 
Stifter und Klöster wurden mit Zustimmung des Landtags 1541 
meist für weltliche Zwecke eingezogen (säkularisiert) und ihre Güter 
an Edelleute und Städte veräußert oder zur fürstlichen Kammer ge- 
schlagen, andere für Kirchen= und Schulzwecke verwendet. Mit diesen 
Mitteln stattete Moritz die Universität Leipzig reichlicher aus 
(Paulinerkloster, Konvikt) und begründete nach dem Vorbilde der 
württembergischen Stiftsschulen die drei Fürsten= und Landes- 
schulen Meißen, Grimma und Schulpforta. 
2. Die Kulturblüte Kursachsens im Zeitalter der Glaubens- 
kämpfe. Angust. Christian I. Christian II. 
1553 — 1611. 
§ 51. Da Moritz von seiner Gemahlin Agnes von Hessen nur 
eine Tochter Anna hinterließ (vermählt mit Wilhelm I. von Nassau- 
Oranien), so folgte ihm sein jüngerer Bruder August (1553—86). 
Geboren 31. Juli 1526, hatte er seine Jugend meist am böhmischen 
Hofe verlebt und eine gelehrte Bildung in Freiberg und Leipzig ge- 
nossen. Schon 1544 wurde er Administrator des Stifts Merseburg, 
1548 vermählte er sich mit Anna, Tochter König Christians III. von 
Dänemark. Praktischer Verstand, große, oft bis zur Härte gesteigerte 
Willensstärke und unermüdliche Arbeitsamkeit machten ihn zu einem 
trefflichen Regenten seines Landes („Vater“ August). In seiner Reichs- 
politik aber wurde er beherrscht von der Furcht vor einer neuen 
Erhebung der erbitterten Ernestiner und von der Abneigung gegen 
die Reformierten (1563 Übertritt der Kurpfalz zum Calvinismus). 
Daher suchte er im Reiche den bestehenden Friedenszustand aufrecht 
zu erhalten, schloß sich eng an das Kaiserhaus (Ferdinand I. 
1558—.1561, Maximilian II. 1564—76) an und lehnte jedes 
Zusammengehen mit der calvinischen Pfalz ab. Mit den Ernestinern 
versöhnte er sich deshalb im Vertrage von Naumburg 1554 durch 1554 
Rückgabe Altenburgs und des späteren Neustädter Kreises (s. die 
Karte); im Reiche half er den Religionsfrieden von Augsburg
	        
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