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entbehren konnte und ihrer Zustimmung bei den kirchlichen Um-
gestaltungen bedurfte (daher 9 Landtage binnen 12 Jahren; ständige
Ausschüsse in den Kreisen für die Verwaltung der Steuern).
§ 50. Ebenso brachte Moritz die Verfassung der kur-
sächsischen Landeskirche zum Abschluß, neben der, wie damals
überall, den Andersgläubigen nur die Gewissensfreiheit, nicht das
Recht zur Bildung von Gemeinden und öffentlichem Gottesdienst ver-
blieb. Als oberster Landesbischof setzte der Kurfürst an die
Spitze der alten Erzpriesterbezirke Superintendenten. Über diesen
standen die Konsistorien von Leipzig und Meißen, seit 1580
das Oberkonsistorium in Dresden. Das Patronat über die
Pfarrstellen ging meist an die Grundherren und Städte über. Die
drei Bistümer blieben als weltliche Herrschaften erhalten, die übrigen
Stifter und Klöster wurden mit Zustimmung des Landtags 1541
meist für weltliche Zwecke eingezogen (säkularisiert) und ihre Güter
an Edelleute und Städte veräußert oder zur fürstlichen Kammer ge-
schlagen, andere für Kirchen= und Schulzwecke verwendet. Mit diesen
Mitteln stattete Moritz die Universität Leipzig reichlicher aus
(Paulinerkloster, Konvikt) und begründete nach dem Vorbilde der
württembergischen Stiftsschulen die drei Fürsten= und Landes-
schulen Meißen, Grimma und Schulpforta.
2. Die Kulturblüte Kursachsens im Zeitalter der Glaubens-
kämpfe. Angust. Christian I. Christian II.
1553 — 1611.
§ 51. Da Moritz von seiner Gemahlin Agnes von Hessen nur
eine Tochter Anna hinterließ (vermählt mit Wilhelm I. von Nassau-
Oranien), so folgte ihm sein jüngerer Bruder August (1553—86).
Geboren 31. Juli 1526, hatte er seine Jugend meist am böhmischen
Hofe verlebt und eine gelehrte Bildung in Freiberg und Leipzig ge-
nossen. Schon 1544 wurde er Administrator des Stifts Merseburg,
1548 vermählte er sich mit Anna, Tochter König Christians III. von
Dänemark. Praktischer Verstand, große, oft bis zur Härte gesteigerte
Willensstärke und unermüdliche Arbeitsamkeit machten ihn zu einem
trefflichen Regenten seines Landes („Vater“ August). In seiner Reichs-
politik aber wurde er beherrscht von der Furcht vor einer neuen
Erhebung der erbitterten Ernestiner und von der Abneigung gegen
die Reformierten (1563 Übertritt der Kurpfalz zum Calvinismus).
Daher suchte er im Reiche den bestehenden Friedenszustand aufrecht
zu erhalten, schloß sich eng an das Kaiserhaus (Ferdinand I.
1558—.1561, Maximilian II. 1564—76) an und lehnte jedes
Zusammengehen mit der calvinischen Pfalz ab. Mit den Ernestinern
versöhnte er sich deshalb im Vertrage von Naumburg 1554 durch 1554
Rückgabe Altenburgs und des späteren Neustädter Kreises (s. die
Karte); im Reiche half er den Religionsfrieden von Augsburg