1555.
1566.
1574.
1680.
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25. September 1555 zu stande bringen. Dieser gab den weltlichen
Fürsten die Kirchenhoheit (jus reformandi; eujus regio, ejus religio),
ließ aber die entscheidende Frage nach dem Schicksale der geistlichen
Fürstentümer offen (der geistliche Vorbehalt) und gab dadurch der.
katholifschen Gegenreformation freies Spiel. #
§ 52. Zum Unglück verbanden sich damit kirchliche Spal-
tungen unter den Protestanten, die auch Kursachsen ergriffen.
Während nämlich die 1558 neugegründete ernestinische Universität
Jena am strengen lutherischen Lehrbegriff festhielt (Flacius Illyricus),
herrschte in Kursachsen die vermittelnde, den Reformierten freundlicher
gegenüberstehende Richtung des milden Philipp Melanchthon auch nach
dessen Tode 1560 (Philippismus, Kryptocalvinismus), der sich auch
der Kurfürst zunächst anschloß. Mit diesem kirchlichen Gegensatze ver-
band sich der dynastische zwischen den Ernestinern und Albertinern. In
den Grumbachischen Händeln kam er endlich zum offenen Aus-
bruch. Der zweite Sohn Johann Friedrichs des Großmütigen, Johann
Friedrich der Mittlere von Gotha, hatte sich von dem unruhigen
fränkischen Reichsritter Wilhelm von Grumbach mit der Hoffnung
bethören lassen, mit Hilfe einer allgemeinen Erhebung des Adels die
verlorene Stellung der Ernestiner wiederzugewinnen, unterstützte ihn
daher in seiner Fehde gegen das Bistum Würzburg und trat sogar
mit Erich XIV. von Schweden in Verbindung, der 1560 gegen Däne-
mark, den Verbündeten Sachsens, den Kampf um die Ostseeherrschaft
eröffnet hatte. Auch als der Kaiser 1563 die Acht über Grumbach
aussprach, ließ Johann Friedrich nicht von ihm ab und verfiel daher
1566 ebenfalls der Acht. August, als Hauptmann des obersächsischen
Kreises mit der Vollstreckung beaustragt, zwang Gotha April 1567
zur Ubergabe. Grumbach und der herzogliche Kanzler Brück wurden
grausam hingerichtet, Johann Friedrich nach Wiener Neustadt zu
lebenslänglicher Gefangenschaft abgeführt, die seine treue Gemahlin
Elisabeth mit ihm teilte (# 1595). Seine unmündigen Söhne mußten
für Zahlung der Kriegskosten die vier „assekurierten Amter“ Arns-
haugk, Weida, Ziegenrück und Sachsenburg an August verpfänden.
§ 53. Infolge dieses Sieges sühlten sich die Philippisten in der
Umgebung des Kurfürsten (Geheimrat Cracow, der Leibarzt Dr. Peucer,
der Hofprediger Sagittarius) noch sicherer als zuvor, veranlaßten daher
den Consensus Dresdensis 1571. Als aber der Kurfürst darüber auf-
geklärt wurde, daß der Philippismus in einzelnen Stücken von Luthers
Lehre abweiche (1574), kam der heftigste Rückschlag. Die bisherigen
Vertrauten wurden eingekerkert und die reine lutherische Lehre nochmals.
in Der Konkordienformel (1577 in Kloster Bergen bei Magdeburg)
zusammengefaßt, die 25. Juli 1580 verkündigt wurde. Alle Geistlichen
und Lehrer, die sich ihr nicht fügten, wurden des Amtes entsetzt und
1580 eine neue Kirchenordnung erlassen. Mehr als 80 lutherische Reichs-
stände nahmen ebenfalls die Konkordienformel an, aber der Zwie-
spalt zwischen Lutheranern und Calovinisten verschärfte sich