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dadurch. So überwältigte die Gegenreformation unter der schlaffen
Regierung Kaiser Rudolfs II. (1576—1612) rasch viele geistliche
Fürstentümer.
§ 54. Daneben that August Erhebliches für die Erweiterung
seines Gebiets. Abgesehen von den „assekurierten Amtern“
erwarb er 1569 das Vogtland gegen eine Abfindungssumme von dessen
verschuldetem Herrn Heinrich VII. Reuß zurück (Vogtländischer Kreis).
Ferner ergriff er 1583 für sich und seine Mündel, die Kinder Johann
Wilhelms von Weimar (F. 1573), Besitz vom Erbe der Grafen von
Henneberg (Suhl, Schleusingen, einem Teile Meiningens). Das
verschuldete Gebiet der sogenannten vorderortischen Linie der Grafen
von Mansfeld übernahm er 1570 gemeinsam mit den beiden andern
Lehnsherren derselben, den Stiftern Magdeburg und Halberstadt,
unter seine Verwaltung (endgiltige Erwerbung erst 1780). Schließlich
gingen auch die drei Bistümer thatsächlich an das Kurhaus über,
da die schon meist evangelischen Domkapitel nur noch kursächsische
Prinzen zu Administratoren beriefen, Merseburg 1561, Naumburg 1564,
Meißen 1581. So umfaßten die kursächsischen Lande damals etwa
350 Geviertmeilen mit 1½ Million Einwohner.
§ 55. Die bedeutendsten Verdienste erwarb sich August um die
Verwaltung und Kultur Sachsens. Die Stände organisierten
sich fester, indem sich um 1565 die Prälaten, Grafen und Herren
zur ersten Kurie gegenüber den beiden Kurien der Ritter und der
Städte zusammenschlossen, und setzten für die Verwaltung der Steuern
das Obersteuerkollegium ein. Neben diesem stand ganz selbständig
die kurfürstliche Kammerverwaltung für die Domänen, seit 1566
unter dem Kammermeister. Ihren Mittelpunkt fand sie am Hofe
unter dem Hofmarschall. Die Verwaltung der Stiftslande blieb
davon völlig gesondert. Sehr nachdrücklich übte der Kurfürst sein
Gesetzgebungs= und Verordnungsrecht. Mit seinen „Con-
stitutionen“ von 1572 gab er in Deutschland das erste Beispiel
einer umfassenden Landesgesetzgebung.
§ 56. Vor allem war „Vater August“ der erste deutsche
Staats= und Volkswirt seiner Zeit, darin treulich und verständnis-
voll unterstützt von „Mutter Anna“. Damit hängt die erste karto-
graphische Aufnahme des Landes zusammen. Die feste Grundlage
bildeten die ausgedehnten Kammergüter und Regalien (nutzbare
Hoheitsrechte). Die ersteren vermehrte er planmäßig durch große
Ankäufe, ihre Verwaltung überwachte er aufs genaueste und wandte
dem landwirtschaftlichen Betriebe die größte Sorgfalt zu („künftliches
Obst= und Gartenzuchtbüchlein"“; Kammergut Ostra; Baumschule in
Stolpen, Hauptkellereien in Torgau, Leipzig und Dresden). Für die
Verwertung der Forsten sorgte eine großartige Flößerei auf den
Nebenflüssen der Saale; die hohe Jagd suchte August als leiden-
schaftlicher Jäger (Abenteuer auf dem Kleinen Winterberge 1558)
sich selbst schließlich vorzubehalten, setzte daher 1584 die Todesstrafe
1569.
1583.