Full text: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

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dadurch. So überwältigte die Gegenreformation unter der schlaffen 
Regierung Kaiser Rudolfs II. (1576—1612) rasch viele geistliche 
Fürstentümer. 
§ 54. Daneben that August Erhebliches für die Erweiterung 
seines Gebiets. Abgesehen von den „assekurierten Amtern“ 
erwarb er 1569 das Vogtland gegen eine Abfindungssumme von dessen 
verschuldetem Herrn Heinrich VII. Reuß zurück (Vogtländischer Kreis). 
Ferner ergriff er 1583 für sich und seine Mündel, die Kinder Johann 
Wilhelms von Weimar (F. 1573), Besitz vom Erbe der Grafen von 
Henneberg (Suhl, Schleusingen, einem Teile Meiningens). Das 
verschuldete Gebiet der sogenannten vorderortischen Linie der Grafen 
von Mansfeld übernahm er 1570 gemeinsam mit den beiden andern 
Lehnsherren derselben, den Stiftern Magdeburg und Halberstadt, 
unter seine Verwaltung (endgiltige Erwerbung erst 1780). Schließlich 
gingen auch die drei Bistümer thatsächlich an das Kurhaus über, 
da die schon meist evangelischen Domkapitel nur noch kursächsische 
Prinzen zu Administratoren beriefen, Merseburg 1561, Naumburg 1564, 
Meißen 1581. So umfaßten die kursächsischen Lande damals etwa 
350 Geviertmeilen mit 1½ Million Einwohner. 
§ 55. Die bedeutendsten Verdienste erwarb sich August um die 
Verwaltung und Kultur Sachsens. Die Stände organisierten 
sich fester, indem sich um 1565 die Prälaten, Grafen und Herren 
zur ersten Kurie gegenüber den beiden Kurien der Ritter und der 
Städte zusammenschlossen, und setzten für die Verwaltung der Steuern 
das Obersteuerkollegium ein. Neben diesem stand ganz selbständig 
die kurfürstliche Kammerverwaltung für die Domänen, seit 1566 
unter dem Kammermeister. Ihren Mittelpunkt fand sie am Hofe 
unter dem Hofmarschall. Die Verwaltung der Stiftslande blieb 
davon völlig gesondert. Sehr nachdrücklich übte der Kurfürst sein 
Gesetzgebungs= und Verordnungsrecht. Mit seinen „Con- 
stitutionen“ von 1572 gab er in Deutschland das erste Beispiel 
einer umfassenden Landesgesetzgebung. 
§ 56. Vor allem war „Vater August“ der erste deutsche 
Staats= und Volkswirt seiner Zeit, darin treulich und verständnis- 
voll unterstützt von „Mutter Anna“. Damit hängt die erste karto- 
graphische Aufnahme des Landes zusammen. Die feste Grundlage 
bildeten die ausgedehnten Kammergüter und Regalien (nutzbare 
Hoheitsrechte). Die ersteren vermehrte er planmäßig durch große 
Ankäufe, ihre Verwaltung überwachte er aufs genaueste und wandte 
dem landwirtschaftlichen Betriebe die größte Sorgfalt zu („künftliches 
Obst= und Gartenzuchtbüchlein"“; Kammergut Ostra; Baumschule in 
Stolpen, Hauptkellereien in Torgau, Leipzig und Dresden). Für die 
Verwertung der Forsten sorgte eine großartige Flößerei auf den 
Nebenflüssen der Saale; die hohe Jagd suchte August als leiden- 
schaftlicher Jäger (Abenteuer auf dem Kleinen Winterberge 1558) 
sich selbst schließlich vorzubehalten, setzte daher 1584 die Todesstrafe 
1569. 
1583.
	        
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