Full text: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

1613. 
1618. 
1621. 
1623. 
— 32 — 
3. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges. Johann Georg I. 
1611—1656. 
§ 61. Auch Johann Georg I., der jüngere Bruder Christians II. 
(geb. 1585), besaß nicht die Einsicht und Kraft, um den drohenden 
Gefahren zu begeguen, und ließ sich in religiösen Dingen allzusehr 
von seinem unduldsamen Ober-Hofprediger Hoe von Hoenegg beherrschen. 
Doch that er manches für die militärische Rüstung des Landes. 
Nachdem schon Christian I. die Werke von Dresden und Königstein 
verstärkt und dorthin eine stehende Besatzung (Gnardia) gelegt hatte, 
begründete Johann Georg I. 1613 mit Zustimmung der Stände die 
Defensionsordnung, die auf der allgemeinen Wehrpflicht der Grund- 
besitzer beruhte (1592 schwere Reiter aus dem Lehnsadel in zwei 
Regimentern, 9360 Defensioner zu Fuß aus den Städten und Amtern, 
ebenfalls in zwei Regimentern, 1500 Schanzgräber, 17 Geschütze). 
Im Reiche verfolgte er die alte Friedenspolitik im Anschlusse an 
Osterreich (Wahl des Kaisers Matthias 1612). 
§ 62. Als nun 1618 der große Krieg mit dem böhmischen 
Aufstande begann und nach Matthias' Tode Friedrich V. von der 
Pfalz 1619 zum König von Böhmen gewählt wurde, da half 
Johann Georg gleichzeitig in Frankfurt die Wahl Ferdinands II. 
von Steiermark zum Kaiser entscheiden und stellte sich im März 1620 
(Konvent von Mühlhausen) auf dessen Seite, um in seinem Auftrage 
die Lausitzen und Schlesien zu unterwerfen. Dafür versprach ihm 
der Kaiser, den Lutheranern in den böhmisch-österreichischen Ländern 
Glaubensfreiheit zu gewähren und ihm die Lausitzen als Pfand für 
die Kriegskosten einzuräumen. Während nun Böhmen durch die 
Schlacht am Weißen Berge 8. November 1620 völlig unterworfen 
wurde, rückte Johann Georg in die Ober-Lausitz ein, erstürmte 
Bautzen am 2. Oktober und sicherte im Dresdner Accord März 1621 
den Ständen des Landes Amnestie und Wahrung ihrer Landesverfass- 
ung zu. Auf dieselben Bedingungen unterwarfen sich auch die Nieder- 
Lausitz und Schlesien. Doch aufs schwerste verletzten den Kurfürsten 
die erbarmungslose kirchliche Reaktion in Böhmen, die Achtung 
Friedrichs von der Pfalz (Januar 1621) und die Ubertragung der 
pfälzischen Kur an Maximilian von Bayern. Diese erkannte er erst 
an, als ihn der Kaiser 1623 förmlich in den Pfandbesitz der 
Lausitzen eingewiesen hatte. 
§ 63. Am niedersächsisch-dänischen Kriege (1623—29) 
war Johann Georg I. unbeteiligt, obwohl ihm die Ausbreitung der 
kaiserlichen Macht bis an die Ostsee und das rücksichtslose Schalten 
Wallensteins in Norddeutschland mit steigender Besorgnis erfüllten. 
Als das Restitutionsedikt vom 6. März 1629, das alle seit 1552 ein- 
gezogenen geistlichen Güter für die katholische Kirche zurückforderte 
und damit den Bestand des Protestantismus in weiten Gebieten ge- 
fährdete, auch den Besitz Johann Georgs und die Ansprüche
	        
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