Full text: Grundzüge der Sächsischen Geschichte für Lehrer und Schüler höherer Schulen.

1664. 
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§ 68. Freilich war dies ganze Gebiet jetzt durch Krieg und 
Pest entsetzlich entvölkert und verheert, das Volk verwildert und in 
Aberglauben versunken. Ahnlich sah es überall in Deutschland aus. 
Dazu hatte der westfälische Friede das Reich auch staatsrechtlich in 
einen lockern Staatenbund verwandelt, wertvolle Gebiete an Frank- 
reich (Ober-Elsaß) und Schweden (Vorpommern, Wismar, die Stifts- 
lande Bremen und Verden) abgetreten und diesen ganzen schmachvollen 
Zustand unter die Bürgschaft dieser beiden fremden Mächte gestellt. 
Die Keime zu neuem Leben lagen im Protestantismus und 
in der Selbständigkeit der weltlichen Einzelstaaten, die beide 
jetzt gesichert waren. 
4. Das Zeitalter der Türken= und Franzosenkriege. 
Johann Georg II., III. und IV. 
1656—1694. 
§ 69. In der zweiten Hälfte des 17. Ihrdts. wurde die Ge- 
schichte Deutschlands und Europas durch das Ubergewicht Frankreichs 
und Schwedens und die fortdauernde Türkengefahr bestimmt. Zu- 
gleich wirkten die unumschränkte Monarchie und das glänzende Hof- 
leben Ludwigs XIV. vorbildlich auf die deutschen Staaten. Indessen 
stieg Brandenburg unter dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm 
(1640—88) durch innere Umgestaltung zum mächtigsten deutschen Staate 
neben Osterreich empor. In Sachsen wurde eine solche nicht versucht, 
und an den auswärtigen Verwicklungen nahm das Land nur als 
Reichsglied Anteil. 
§ 70. Johann Georg II. (1656—80, geb. 1613), pracht= und 
kunstliebend, aber ohne politische Begabung, schloß sich der Tradition 
gemäß eng an Osterreich an, unterstützte daher gegen Frankreich und 
die rheinischen Kurfürsten die Wahl Leopolds I. zum Kaiser (1658—1705) 
und stellte ihm ein Hilfscorps gegen die Türken, das an dem glänzenden 
Siege bei St. Gotthard a. d. Raab 1. August 1664 Anteil nahm. 
Aber durch französische Hilfsgelder gelockt, trat er noch in demselben 
Jahre in ein enges Bündnis mit Frankreich, ließ es daher geschehen, 
daß gegen Erfurt im Auftrage des Kurfürsten Johann Philipp von 
Mainz die Reichsacht von französischen Truppen (wegen Ungehorsams) 
vollstrect wurde, und verzichtete 1667 ausdrücklich auf das alte 
Schutzrecht seines Hauses (f. § 29). Im 2. Raubkriege (1672—79) 
ließ er feine Truppen gegen Frankreich fechten; nach dem Frieden von 
Nymwegen 1678 verbündete er sich mit dem Kaiser und Bayern 
gegen Brandenburg, um dies zur Herausgabe des eroberten schwe- 
dischen Vorpommern zu zwingen, schloß aber 1679 einen neuen Ver- 
trag mit Frankreich. 
§ 71. Eine andere Politik schlug sein Sohn Johann Georg III. 
(1680—91, geb. 1647) ein, der sich im französischen Kriege als
	        
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