806.
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Perkun, Radegast, Shiwa, die Zweiheit Bieleboh und Czerneboh (d. i. der
gute und böse Gott) auf hohen Bergen (dem Czerneboh) oder in heiligen
Hainen mit Gebeten und Opfern, zuweilen auch Menschenopfern.
§ 3. Um die Grenze an der Saale gegen die fortgesetzten Ein-
fälle der Slawen zu sichern, unterwarf Kaiser Karl der Große
(768—814) nach der Bezwingung der Sachsen auch die Slawen im
Osten der Elbe und Saale (die Sorben 806) der fränkischen Ober-
hoheit und begründete die thüringische Mark. Doch löste sich
das lockere Verhältnis wieder auf, als im Laufe des 9. Ihrdts. das
große fränkische Reich in einzelne Staaten zerfiel (Teilung von
Verdun 843, Ludwig der Deutsche). Seitdem steigerten sich die
Feindseligkeiten an der Grenze, namentlich als die räuberischen
Ungarn (Magyaren) ihre Einfälle in Deutschland begannen.
§ 4. Als nun unter den letzten schwachen Herrschern des ost-
fränkischen (deutschen) Karolingerhauses die deutschen Stämme überall
Stammesherzöge an ihre Spitze stellten, um sich selbständig gegen
den Andrang der äußeren Feinde (Slawen, Ungarn, Normannen) zu
schützen, da erhob sich in Sachsen und Thüringen zu dieser Würde das
reichbegüterte Geschlecht der Ludolfinger mit Otto dem Erlanchten,
Markgrafen der thüringischen Mark ( 912). Dessen kampferprobter
Sohn Heinrich I., 919 zum deutschen König erwählt, der erste
in der Reihe der Könige des sächsischen Hauses (919—1024), ging
von der Verteidigung zum Angriff auf die Slawen über. Von
seinen neuen Burgen an der Ostgrenze aus eröffnete er 928 mit dem
gegen die Ungarn neugebildeten Reiterheere den Unterwerfungskrieg.
Nach Besiegung der Heveller an der Havel (Brennabor) erstürmte er
die Hauptburg der Dalaminzier, Jana bei Lommatzsch, und drang
über das Erzgebirge bis Prag vor. Als Zwingburg im Sorbenlande
begründete er auf steilem Uferhügel an der Elbe die Burg Meißen
(Misni). Sein Sohn und Nachfolger Otto I., der Große (936—973)
befestigte und erweiterte unter blutigen Kämpfen die errungene Herr-
schaft (Markgraf Gero). Zu ihrer Sicherung begründete er die Nord-
mark (in Brandenburg), die Ostmark oder Lausitz (von der Mün-
dung der Saale die Elbe entlang), im Gebiete der Sorben
die Marken von Zeitz (zwischen der oberen Saale und der Zwickauer
Mulde), Merseburg (zwischen der mittleren Saale und der vereinigten
Mulde) und Meißen (bis zur Pulsnitz, die beiden flawischen Gaue
Dalaminci und Nisani, d. i. das Niederland, mit unbestimmter Grenze
nach dem Gebirge hin). In diesen festen Orten stiftete er zugleich die
drei gleichnamigen Bistümer, die er unter das Erzbistum Magde-
burg (968) stellte; nur Meißen war eximiert. So war der Grund
zur deutschen Staats= und Kirchenordnung gelegt.
§ 5. Die Mark war erobertes Reichsgebiet, stand daher
unter dem militärischen Befehle des Markgrafen, der sein
Amt unmittelbar im Namen des Königs führte und von ihm