1866
Juni
15.
16.
18.
24.
142 Der sächsische Verfassungsstaat.
Entwaffnung bei Verbürgung des Besitzstandes) ablehnte,
so übergab der preußische Gesandte schon am 15. Juni auch
in Dresden die Kriegserklärung.
Nicht aufgehalten durch die Zerstörung der Elbbrücken
bei Riesa und Meißen rückte die preußische Elbarmee am
16. Juni in Sachsen ein. Da die allgemein weit überschätzte
österreichische Hauptmacht unter dem Feldzeugmeister Ludwig
von Benedek noch in Mähren stand und nur das Korps
Clam-Gallas an die Iserlinie nach Böhmen vorgeschoben
hatte, also ganz unfähig war, Sachsen zu schützen, so verließ
König Johann am 16. Juni Dresden, das die Preußen
am 18. Juni besetzten, und ließ seine Armee am 18. über
das Erzgebirge nach Böhmen (Teplitz) zurückgehen; nur der
Königstein und die Strafanstalten blieben besetzt. Auch die
Kassen und die Lokomotiven der Staatseisenbahnen gelang
es zu retten. Zur Verwaltung des Landes blieb eine Landes-
kommission unter dem Minister P. von Falkenstein in Dresden
zurück, die gegen Zahlung von täglich 10 000 Rtlrn. vom
preußischen Zivilkommissariat in der Ausübung ihrer Be-
fugnisse belassen wurde. Da die preußischen Truppen die
strengste Mannszucht beobachteten, so gestaltete sich der
Kriegszustand für Sachsen ganz erträglich.
Inzwischen hatten sich die Sachsen am 24. Juni mit
Clam-Gallas an der Iser vereinigt, während die preußischen
Heersäulen schon am 23. Juni, bei Zittau die südliche Grenze
der sächsischen Ober-Lausitz überschreitend, in Böhmen ein-
marschierten. Da diesen gewaltigen Massen gegenüber die
Iserlinie nicht haltbar war, so ging der Kronprinz Albert
nach dem Rückzugsgefecht bei Münchengrätz am 28. Juni
anf Gitschin zurück und nahm hier, in der Erwartung, Be-
nedek werde zu ihm stoßen, um dann zum Angriffe über-
zugehen, am 29. Juni die Schlacht an (die Brigade „Kron-
prinz“ bei Diletz), mußte sie aber im ungünstigsten Momente