Full text: Sächsische Geschichte.

Sachsen bei Begründg. u. Ausbau d. Deutsch. Reichs. 151 
Ausbildung durch Vermehrung der Gymnasien (18), der latein— 
losen Realschulen (30) und der Seminare (22), zweckentsprechende 
Schulgebäude und Verbesserung der Lehrergehalte, sowie durch 
eine gewisse Modernisierung des Unterrichtsbetriebes (Regulative 
von 1882 und 1893 für die humanistischen Gymnasien, 1902 
für die Realgymnasien). Charakteristisch für Sachsen entwickelte 
sich daneben ein hochstehendes technisches Unterrichtswesen, dessen 
Spitze die neuorganisierte Technische Hochschule in Dresden bildet. 
Die Landesuniversität, bei der König Albert die Würde des 
rector magnificentissimus annahm, und die er regelmäßig be- 
suchte, erhielt zahlreiche neue Anstalten (Seminare), unterzog 
ihre Hauptgebäude einem prachtvollen, zweckmäßigen Umban 
(A. Roßbach) und stieg in der Studentenzahl zur dritten Deutsch- 
lands auf. Die evangelisch -lutherische Landeskirche gewann 
durch die Synodalverfassung (S. 134) und die neue Organisation 
des Landeskonsistoriums 1873 größere Selbständigkeit und regere 
Teilnahme der Laienwelt, die sich auch in einer ausgebreiteten 
freiwilligen Liebestätigkeit (Krankenpflege, innere Mission) äußerte. 
Die Kunstpflege nahm einen neuen Aufschwung durch Ver- 
größerung und Ausbildung der staatlichen Sammlungen (Al- 
bertinum in Dresden), Berufung hervorragender Lehrkräfte an 
die Kunstakademie und große Aufträge. 
Dies alles war nur möglich, weil die Neuordnung des 
Steuerwesens 1878 (progressive Einkommenstener anstatt der 
bisherigen Gewerbe= und Personalsteuer neben der Grundstener) 
steigende Erträge lieferte und dem Staate gestattete, den Ge- 
meinden einen Teil der Grundsteuer zur Deckung ihrer stetig 
wachsenden Schullasten zu überweisen. Wie dadurch Staats- 
und Gemeindefinanzen in enge Verbindung traten, so war die 
Verwaltungsreform von 1873 geeignet und bestimmt, einerseits 
die Selbständigkeit der Gemeinden zu erweitern (revidierte 
Städteordnung, Städteordnung für mittlere und kleinere Städte, 
Landgemeindeordnung), andrerseits die Selbstverwaltung noch 
mehr auszudehnen und so immer weitere Kreise zur tätigen 
Teilnahme an der Lösung staatlicher Aufgaben heranzuziehen 
(27 Amtshauptmannschaften mit Bezirksausschüssen aus Ver- 
1873 
1878 
1873
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.