Die Begründung der Wettinischen Macht. 29
der ersten Klöster der Mark Alt-Zelle bei Nossen. Den
Zwist, in den er mit seinem älteren Sohne Albrecht geriet,
weil er Meißen gegen den Brauch dem jüngeren Dietrich
zuwenden wollte, schlichtete erst das Machtgebot des Kaisers
zugunsten Albrechts. Als Albrecht der Stolze (1190
bis 1195) nach fortgesetzten Händeln mit Dietrich kinderlos
starb, zog Kaiser Heinrich VI. Meißen als erledigtes Reichs—
lehen ein. Erst sein plötzlicher Tod 1197, mit dem die
Herrlichkeit der Hohenstaufen ins Grab sank, brachte
Dietrich dem Bedrängten (1197— 1221) das Stamm-
land zurück. Während der schweren Wirren 1197—1214,
bei denen er treu zu den Hohenstaufen hielt, vereinigte er
1210 nach dem Aussterben dreier Nebenlinien Eilenburg
und die Lausitz, sowie den Besitz der dort seit 1185 re-
gierenden Rochlitzer Linie mit der Mark Meißen, stellte
also die Macht Konrads fast unverkürzt wieder her, und
behauptete zugleich gegenüber dem aufstrebenden Bürger-
tume von Leipzig mit Nachdruck seine landesherrliche Ge-
walt 1217 (die drei Zwingburgen, siehe Seite 31).
Die größte Ausdehnung gab dem Wettinischen Besitz
Dietrichs Sohn von Jutta, der Tochter des Landgrafen
Hermann von Thüringen, Heinrich der Erlauchte
(Lustris, der Prächtige, 1221—1288), der (geb. 1216)
zunächst unter der Vormundschaft seiner Mutter und seines
Oheims Ludwigs IV. des Heiligen (1 1227) stand, aber
schon 1230 die Regierung selbständig übernahm und 1237
einen Kreuzzug des Deutschen Ritterordens gegen die heid-
nischen Preußen rühmlich mitmachte. In seinem Streben,
seine Macht nach Osten auszudehnen, gab er in der Lanusitz
Guben an der hier schiffbaren Neiße 1235 deutsches Stadt-
recht, erwarb am rechten Oderufer Schiedlo als Brückenkopf
und gründete weiter abwärts Fürstenberg (um 1250) und
das Cistereienserstift Neu-Zelle (1268). Als Mitgift Mar-
1190
bis
1195
1197
bis
1221
1221
bis
1228