32 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 1.)
steriums, besondere Staatszuschüsse an die drei Universitäten, dann der
Postulate der technischen Hochschule, der humanistischen und der Real-
gymnasien, der Industrie- und der gewerblichen Fortbildungsschulen, der
sämtlichen Lehrer-Bildungsanstalten. verschiedener Anstalten für wissen-
schaftliche und künstlerische Zwecke u. a. Wie es scheint, will der Referent
seine Anträge auf Genehmigung, Modifizierung oder Ablehnung der Postu-
late erst dann im Ausschusse einbringen, wenn die von ihm im Referate an
die Staatsregierung gestellten Fragen, insbesondere jene hinsichtlich der staats-
rechtlichen Geltung der Tegernseer Erklärung, beantwortet worden, d. h.
wohl, der Referent macht die Stellung seiner Anträge von dem Ausfalle
der Beantwortung seiner Fragen abhängig.
1. Februar. (Preußen.) Der bisherige deutsche Gesandte
in Washington, v. Schlözer, geht als designierter preußischer Ge-
sandter beim Vatikan von Berlin nach Rom ab. Seine förmliche
Ernennung kann erst erfolgen, wenn der Landtag im Etat die für
eine solche Gesandtschaft angesetzte Summe und damit die Gesandt-
schaft selbst bewilligt haben wird. (Vgl. 1881 9. Sept.)
Herrenhaus: die Regierung legt demselben einen Gesetzentwurf
betr. eine neue Landgüterrolle für die Provinz Westfalen vor.
Dieselbe beruht auf der hannoverischen Einrichtung der Höferolle
(in dem vorliegenden Entwurfe „Landgüterrolle“ genannt). Danach sollen
nur diejenigen Güter dem besonderen Unerbenrecht unterliegen, welche der
Besitzer in die Rolle eintragen läßt, und nur so lange als nicht die
jederzeit auf Verlangen des Besitzers zulässige — Löschung in der Rolle er-
folgt ist. Das Prinzip der freien Verfügbarkeit wird also im Wesentlichen
gewahrt. Der Entwurf entspricht denn auch keineswegs dem Antrage des
Hrn. v. Schorlemer-Alst, welcher eine derartige Landgüterrolle nicht ein-
führen wollte; der von diesem im Abgeordnetenhause beantragte Gesetz-
entwurf war im Jahre 1880 vom westfälischen Provinziallandtage zwar
angenommen worden, die Staatsregierung hielt indessen diesen Entwurf zur
Annahme nicht für geeignet und legte dem im vorigen Jahre einberufenen
Provinziallandtage den Entwurf eines anderen Gesetzes zur Begutachtung
vor. Der Provinziallandtag hat in der Sitzung vom 13. Dezember v. J.
diesen Entwurf mit einigen Änderungen und Zusätzen angenommen, und
zwar mit 48 gegen 8 Stimmen. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf stimmt
— abgesehen von einigen nachträglichen Änderungen in der Fassung — mit
dem vom Provinziallandtag angenommenen überein.
Abg.-Haus: Von den beiden in Nordschleswig gewählten
Landtagsabgeordneten verweigert der eine, Hörlück, unter Hinweis
auf den für die Bevölkerung Nordschleswigs noch verbindlichen Ar-
tikel 5 des Prager Friedenstraktats, wie er in einer Zuschrift an
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses erklärt, den Eid. Auch
der zweite nordschleswig'sche Abgeordnete, Lassen, teilt dem Präsi-
denten schriftlich mit, daß er den Rechtsstandpunkt Hörlücks teile;
jedoch, da er die Pflichten eines preußischen Unterthanen übernom-
men, sich genötigt sehe, an der Beratung über die Interessen seiner