Die Gründung der sächsischen Landeskirche. 71
Säkularisation 1817). Als 1540 auch der letzte Offizial
übergetreten war, nahmen hier die Stände die bischöfliche
Gewalt an sich und übertrugen sie dem ersten Geistlichen
der Stadt Lübben mit einem ständischen Konsistorium, unter
dem einige Superintendenten standen. Das Kloster Dobrilugk
wurde 1540 von dem Kurfürsten Johann Friedrich von
Sachsen als Pfand für Kriegsleistungen an die Habsburger
besetzt und säkularisiert.
Vergebens versuchte Herzog Georg durch den Beitritt
zum Nürnberger Bunde 1538 der zunehmenden Ausbreitung
des Protestantismus im Reiche Schranken zu setzen. Da
alle seine Söhne vor ihm starben, so mußte er seinem
schwachen Bruder Heinrich, der 1505 zur Entschädigung
für das unhaltbare, 1515 an die Habsburger zurückgegebene
Friesland die Amter Freiberg und Wolkenstein erhalten und
dort unter dem Einflusse seiner energischen Gemahlin
Katharina von Mecklenburg seit 1536 die Reformation be-
gonnen hatte, die Nachfolge im albertinischen Sachsen über-
lassen, als er am 17. April 1539 starb. Heinrich der
Fromme (1539—41) begann nach dem Vorbilde Kur-
sachsens und unter Luthers Leitung die kirchliche Neuerung
(in Leipzig Reformation der Universität 1539) durch-
zuführen, stieß dabei jedoch auf den hartnäckigsten Wider-
stand der größtenteils noch katholischen Stände und mußte
zugeben, daß diese die geistlichen Güter, statt sie zu säkulari-
sieren, selbst unter Sequester nahmen. Andrerseits mußte
Karl V., seit 1536 von neuen Kriegen mit Franzosen und
Türken bedrängt, im Frankfurter Anstand vom 19. April
1539 die Nürnberger Zugeständnisse von 1532 auch auf
die seitdem evangelisch gewordenen Reichsstände ausdehnen
und 1541 dem ihnen wieder ungünstigen Abschiede des
Frankfurter Reichstags eine beschwichtigende „Deklaration“
anfügen. So war der Protestantismus in seiner weitern
1536
1539
bis
1641
1539
1641