Full text: Sächsische Geschichte.

1653 
1652 
1656 
1657 
94 Die Ausbildung des ständisch-territorialen Staates. 
und Franzosen wertvolle Grenz= und Küstenländer und gab 
in den habsburgischen Erbländern außer in Schlesien den 
Protestantismus preis; aber indem er im Reiche die fürst- 
liche Libertät und die protestantischen Landeskirchen an- 
erkannte, sicherte er den Bestand der Territorialstaaten und 
der unter ihrem Schutze emporgekommenen nationalen Kultur 
für die Zukunft. Sachsen behauptete die Lausitzen, gewann 
also einen großen Gebietszuwachs von etwa 180 Quadrat- 
meilen, der zu den ältesten Besitzungen des Hauses Wettin 
gehört hatte, und damit die Verbindung mit der Oder. Da 
aber Magdeburg nach dem Tode des Prinzen August 
( 1680) an Brandenburg fallen sollte, so verlor es für 
alle Zeiten die Aussicht, seine Macht elbabwärts weiter 
vorzuschieben, und für Brandenburg öffnete sich die breite 
Verbindung nach dem westlichen Deutschland, eine ent- 
scheidende Tatsache für die Entwicklung beider Staaten. 
Nur insofern behauptete Kursachsen auch jetzt noch einen 
gewissen Vorrang, als es 1653 das Direktorium der 
evangelischen Stände (Corpus evangelicorum) am Reichs- 
tage erhielt. 
Das Gewicht seines Staates verringerte Johann Georg I. 
jedoch wiederum dadurch, daß er in seinem Testamente vom 
20. Juli 1652 seinen drei jüngeren Söhnen Landesteile 
mit Hoheitsrechten zuwies und so das schöne wohlabgerundete 
Gebiet tüber 700 Quadratmeilen) in der unzweckmäßigsten 
Weise zersplitterte. Gemäß dem erst nach seinem Tode 
(8. Oktober 1656) abgeschlossenen Hauptvergleich zu Dres- 
den vom 22. April 1657 erhielt August zu Magdeburg noch 
Weißenfels und die nordthüringischen Amter, Christian das 
Stift Merseburg und die Nieder-Lausitz, Moritz das Stift 
Zeitz, den Vogtländischen und den Neustädter Kreis. Erst 
das Aussterben dieser Nebenlinien, die sich übrigens wieder 
mehrfach verzweigten (Sachsen-Zeitz 1718, Sachsen-Merse-
	        
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