Full text : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

Kap.  XVII.  Die  gallischen  Kelten.  131

Gegen  jene  Notlage  der  Plebs  gibt  es  zwei  Mittel,  ein
befreiendes,  das  von  Alters  her  der  Plebs  zu  Gebote  stand,  der
Anschluss  an  eine  Faktion  der  Plebs  (es  gab  noch  Faktionen
der  Staaten)  und  ein  zu  persönlicher  Abhängigkeit  führendes,
die  Ergebung  in  Hörigkeit,  in  die  Klientel.  Beide  Mittel  sind
von  Caesar  im  Allgemeinen  in  den  Kommentarien  VI,  11  und  13
charakterisiert,  und  finden  sich  in  den  Einzelerzählungen  ergänzt.
Die  Auslegung  jener  Stellen  ist  eine  verschiedene.

Die  Faktionen  der  gemeinfreien  Plebs.

Es  sind  Verbände,  factiones,  deren  es,  oft  rivalisierende,
in  allen  Kreisen  gibt  und  deren  Mitglieder  über  Staaten,  Gaue,
Gauteile,  ja  einzelne  Familien  verbreitet  sind.  An  ihrer  Spitze
steht  ein  frei  gewählter  Anführer,  princeps  factionis,  der,  wie
sich  zeigen  wird,  häufig  durch  seinen  Anhang,  die  Plebs,  zu  einer
Macht  gesteigert  wird.  Der  Anschluss  an  eine  Faktion,  Eintritt
und  Austritt  sind  frei.  Die  Faktion  hat  einen  doppelten,  einen
sozialen  und  einen  politischen  Zweck.  Sie  schützt  einerseits  den
Genossen  in  seiner  sozialen  Lage  und  sichert  ihm  die  Freiheit.
Denn  der  Anführer  leidet  nicht,  dass  er  unterdrückt  oder  beeinträchtigt
  wird,  und  verliert  seine  Stellung,  wenn  er  es  doch  zulässt.
  Andererseits  führt  die  Faktion  die  Genossen  zur  politischen
Partei  zusammen,  und  verschafft  dem  Anführer  sogar  eine  solche
Macht,  dass  er  selbst  den  geordneten  Staatsgewalten  gegenüber
politisch  den  grössten  Einfluss  auf  den  Stammverband  übt.  In
Gallia  non  solum  in  omnibus  civitatibus  atque  in  omnibus  pagis
partibusque,  sed  paene  etiam  in  singulis  domibus  factiones  sunt,
earumque  factionum  principes  sunt,  qui  summam  auctoritatem
eorum  judicio  habere  existimantur,  quorum  ad  arbitrium  judiciumgue
summa  omnium  rerum  consiliorumque  redeat.  Idque  ejus  rei  causa
antiquitus  institutum  videtur,  ne  quis  ex  plebe  contra  potentiorem
  auxilii  egeret;  suos  enim  quisque  opprimi  et  circumveniri
non  patitur,  neque  aliter  si  faciat,  ullam  inter  suos  habet  auctoritatem.

  Gall.  VI  11.  Solche  principes  factionum  sind  insbeson-9*