Full text : Fünfzig Jahre aus Preußens und Deutschlands Geschichte.

Meisterzüge  auf  dem  Schachbrett  der  Politik.  251

(selbstverständlich  mit  Ausnahme  des  preußischen  Kontingents),  um  mit  Waffengewalt
  Preußen,  das  sich  eines  Vertragsbruches  schuldig  gemacht  habe,  zur
Nachgiebigkeit  zu  zwingen.  Binnen  vierzehn  Tagen  sollte  die  Mobilisierung
ausgeführt  sein,  und  schon  in  vierundzwanzig  Stunden  der  Ausmarsch  erfolgen.

Gesetzlich  war  eine  Mobilmachung  der  Bundesarmee  freilich  nur  gegen
einen  äußeren  Feind  zulässig;  gegen  Bundesmitglieder  war,  jedoch  nur  unter
gewissen  Voraussetzungen,  ein  „Exekutionsverfahren“  statthaft.  Der  preußische
Gesandte  beim  Bundestage,  K.  Friedrich  von  Savigny,  machte  eindringlich
darauf  aufmerksam,  daß  Osterreich  gar  nicht  befugt  sei,  jenen  Antrag  zu  stellen,
vor  allem  aber,  daß  die  Bundesversammlung  den  Antrag,  da  ihm  die  gesetzliche
  Grundlage  fehle,  nicht  in  Beratung  nehmen  dürfe.

Vergebens!  Ebenso  nutzlos  hatte  der  mecklenburgische  Gesandte  darauf
hingewiesen,  daß  der  Bund  zu  den  allerunbedeutendsten  Beschlüssen,  wenn  es
sich  auch  nur  um  Bewilligung  von  hundert  Gulden  handle,  herkömmlich  drei
Sitzungen  verwende,  und  daß  derselbe  viele  Jahre  gebraucht  habe,  um  den
Exekutionsbeschluß  gegen  Dänemark  zu  fassen;  dennoch  beeile  man  sich,  die
wichtigste  Sitzung,  die  je  gehalten  worden  sei,  in  welcher  über  Krieg  oder
Frieden  im  deutschen  Vaterlande,  über  Blut  und  Eigentum  von  Millionen
entschieden  werden  solle,  schon  für  den  14.  Juni  anzuberaumen.

Noch  ehe  der  entscheidende  Tag  gekommen  war,  legte  Herr  von  Savigny
die  „Grundzüge  vom  10.  Juni  1866  zu  der  Verfassung  eines  von  Preußen
zu  gründenden  neuen  Deutschen  Bundes“  auf  den  Tisch  der  Versammlung,
worauf  er  den  Saal  verließ.  (Diese  „Grundzüge“,  welche  von  den  Anschauungen
ausgingen,  die  das  preußische  Ministerium  bereits  am  9.  April  kundgegeben
hatte  —  nur  daß  sie  jetzt  Osterreich  von  Deutschland  ausschlossen
—  haben  bald  darauf  der  Verfassung  des  Norddeutschen  Bundes  als  Richtschnur
  gedient).  Zugleich  ersuchte  Preußen  diejenigen  Regierungen,  welche
bereit  wären,  auf  Grund  dieser  Vorschläge  mit  ihm  einen  neuen  Bund  zu  errichten,
  sich  darüber  zu  erklären.

Der  entscheidende  Tag  nahte  heran.  Gegen  den  österreichischen  Antrag,
also  für  Preußen,  stimmten  nur:  Baden,  die  beiden  Mecklenburg,  Oldenburg,
  Anhalt,  die  beiden  Schwarzburg,  Braunschweig,  Sachsen-Weimar,  Sachsen-Altenburg,
  Sachsen-Koburg,  die  drei  Freien  Städte:  Hamburg,  Lübeck,  Bremen,
endlich  Luxemburg  und  Limburg.  Alle  andern  Staaten  stimmten  für  den
österreichischen  Antrag,  welcher  also  mit  einer  Mehrheit  von  neun  gegen  sechs
„Kurien“  (die  Stimmen  mehrerer  kleinen  Staaten  bildeten  erst  zusammen  eine
Kurie)  angenommen  wurde.  Preußen  selbst  hatte  gegen  jede  Verhandlung
über  den  österreichischen  Antrag  Protest  erhoben.  Jetzt  ließ  die  preußische
Regierung  durch  ihren  Gesandten  erklären,  daß  sie  in  diesem  Beschlusse  einen
Bundesbruch  erblicke  und  daher  den  Bund  für  aufgelöst  ansehe,  daß  sie
aber  festhalte  an  der  über  vorübergehende  Formen  erhabenen  Einheit  der
deutschen  Nation,  und  daß  sie  bereit  sei,  auf  Grund  der  früher  eingereichten
Reformvorschläge  mit  gleichgesinnten  Regierungen  einen  neuen  Bund  zu
gründen.