Meisterzüge auf dem Schachbrett der Politik. 251
(selbstverständlich mit Ausnahme des preußischen Kontingents), um mit Waffengewalt
Preußen, das sich eines Vertragsbruches schuldig gemacht habe, zur
Nachgiebigkeit zu zwingen. Binnen vierzehn Tagen sollte die Mobilisierung
ausgeführt sein, und schon in vierundzwanzig Stunden der Ausmarsch erfolgen.
Gesetzlich war eine Mobilmachung der Bundesarmee freilich nur gegen
einen äußeren Feind zulässig; gegen Bundesmitglieder war, jedoch nur unter
gewissen Voraussetzungen, ein „Exekutionsverfahren“ statthaft. Der preußische
Gesandte beim Bundestage, K. Friedrich von Savigny, machte eindringlich
darauf aufmerksam, daß Osterreich gar nicht befugt sei, jenen Antrag zu stellen,
vor allem aber, daß die Bundesversammlung den Antrag, da ihm die gesetzliche
Grundlage fehle, nicht in Beratung nehmen dürfe.
Vergebens! Ebenso nutzlos hatte der mecklenburgische Gesandte darauf
hingewiesen, daß der Bund zu den allerunbedeutendsten Beschlüssen, wenn es
sich auch nur um Bewilligung von hundert Gulden handle, herkömmlich drei
Sitzungen verwende, und daß derselbe viele Jahre gebraucht habe, um den
Exekutionsbeschluß gegen Dänemark zu fassen; dennoch beeile man sich, die
wichtigste Sitzung, die je gehalten worden sei, in welcher über Krieg oder
Frieden im deutschen Vaterlande, über Blut und Eigentum von Millionen
entschieden werden solle, schon für den 14. Juni anzuberaumen.
Noch ehe der entscheidende Tag gekommen war, legte Herr von Savigny
die „Grundzüge vom 10. Juni 1866 zu der Verfassung eines von Preußen
zu gründenden neuen Deutschen Bundes“ auf den Tisch der Versammlung,
worauf er den Saal verließ. (Diese „Grundzüge“, welche von den Anschauungen
ausgingen, die das preußische Ministerium bereits am 9. April kundgegeben
hatte — nur daß sie jetzt Osterreich von Deutschland ausschlossen
— haben bald darauf der Verfassung des Norddeutschen Bundes als Richtschnur
gedient). Zugleich ersuchte Preußen diejenigen Regierungen, welche
bereit wären, auf Grund dieser Vorschläge mit ihm einen neuen Bund zu errichten,
sich darüber zu erklären.
Der entscheidende Tag nahte heran. Gegen den österreichischen Antrag,
also für Preußen, stimmten nur: Baden, die beiden Mecklenburg, Oldenburg,
Anhalt, die beiden Schwarzburg, Braunschweig, Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Koburg, die drei Freien Städte: Hamburg, Lübeck, Bremen,
endlich Luxemburg und Limburg. Alle andern Staaten stimmten für den
österreichischen Antrag, welcher also mit einer Mehrheit von neun gegen sechs
„Kurien“ (die Stimmen mehrerer kleinen Staaten bildeten erst zusammen eine
Kurie) angenommen wurde. Preußen selbst hatte gegen jede Verhandlung
über den österreichischen Antrag Protest erhoben. Jetzt ließ die preußische
Regierung durch ihren Gesandten erklären, daß sie in diesem Beschlusse einen
Bundesbruch erblicke und daher den Bund für aufgelöst ansehe, daß sie
aber festhalte an der über vorübergehende Formen erhabenen Einheit der
deutschen Nation, und daß sie bereit sei, auf Grund der früher eingereichten
Reformvorschläge mit gleichgesinnten Regierungen einen neuen Bund zu
gründen.