Volltext : Das öffentliche Recht der Gegenwart. Band III. Völkerrecht. (3)

$  15.  Fortsetzung.  V.  Vom  Westphälischen  Frieden  bis  zur  französischen  Revolution.  69

 

einer  Idee  des  europäischen  Gleichgewichts  hervor,  sodaß  von  da  an
die  Verbindungen  unter  den  Staaten  auf  Verhinderung  einer  Suprematie  eines
einzelnen  Staates  oder  gegen  das  System  der  Universalmonarchie  (Prinzipatsystem)
  gerichtet  sind.  In  engerem  Bereich  (innerhalb  der  italienischen
Staaten)  war  der  Gedanke  des  politischen  Gleichgewichts  schon  im  15.  Jahrhundert
  in  einer  Allianz  des  päpstlichen  Stuhles,  Florenz,  Mailand,  Neapel
und  Venedig  hervorgetreten  !).  Seit  dem  Eintritt  des  Gedankens  des  politischen
Gleichgewichts  in  die  Politik  des  westlichen  Europa  war  damit  zweifellos
ein  bedeutsamer  Faktor  der  Befestigung  des  europäischen  Staatensystems  und
damit  die  Grundlage  für  die  ernstliche  Anerkennung  von  gegenseitigen
Rechten  und  Pflichten  der  Staaten  gegeben.  Unter  seinem  Einfluß  stand
schon  in  dieser  Periode  die  große  politische  Aktion  der  europäischen  Politik
gegen  die  Prinzipatsbestrebungen  Karls  V.  Die  zahlreichen  Kriege  der
folgenden  Periode  stehen  vorwiegend  im  Zusammenhang  mit  den  politischen
Aspirationen  und  der  Rivalität  der  Häuser  Habsburg  und  Bourbon;  den
übrigen  Staaten  blieb  infolge  des  Einflusses  dieser  beiden  Mächte  und  der
damals  herrschenden  dymastischen  Politik  vielfach  nur  die  Wahl,  sich  der
einen  oder  anderen  Macht  anzuschließen,  wobei  nur  das  individuelle  Interesse
den  Ausschlag  gab.  Die  Weiterbildung  des  modernen  Staates  in  seiner  absolutistischen
  Gestalt  hatte  aber  schon  in  jener  Zeit  den  völkerrechtlichen  Gedanken
  der  Staatengemeinschaft  im  Gegensatz  zur  Gemeinschaft  ihrer
Lenker  in  den  Vordergrund  gerückt  und  damit  ein,  wenn  auch  vorerst  nur
mäßiges  Gegengewicht  der  ausschließlich  dynastischen  Politik  geschaffen.
Mit  dieser  Entwicklung  ist  dann  auch  die  Ausscheidung  des  Einflusses  konfessioneller
  Gesichtspunkte  aus  der  internationalen  Politik  gleichen  Schritt
gegangen,  ein  Ergebnis,  das  allerdings  schon  in  der  früheren  Periode  in  die
Erscheinung  getreten  war,  im  16.  Jahrhundert  in  der  Anknüpfung  von  internationalen
  Beziehungen  mit  der  Türkei  (Franz  J.  und  Heinrich  II.  von
Frankreich)  zum  Ausdruck  kam.  Die  völkerrechtliche  Sanktion  dieser  Anschauung
  und  die  völkerrechtliche  Anerkennung  der  Gemeinschaft  der  gleichberechtigten
  souveränen  Staaten  Europas  vollzog  sich  aber  auf  dem  bedeutsamen
  Kongreß  der  Mächte  zu  Münster  und  Osnabrück  und  in  dem  einen
Wendepunkt  in  der  Entwicklung  des  Völkerrechts  bildenden  Westphälischen
  Friedensvertrage  vom  24.  Oktober  1648.

$  15.  Fortsetzung.  V.  Vom  Westphälischen  Frieden  bis  zur  französischen
  Revolution.  Es  ist  schon  oben  (S.  28ff.)  der  wesentliche  Anteil,
den  die  Wissenschaft,  vor  allem  die  wissenschaftliche  Tat  des  Hugo  Grotius,
an  der  bedeutsamen  Förderung  der  völkerrechtlichen  Idee  in  der  internationalen
Praxis  dieser  Epoche  aufweist,  betont  worden.  Der  wissenschaftlichen  Tat
des  Grotius  folgte  der  Westphälische  Frieden,  dessen  Inhalt  und  Geist  als  das

 

1)  Vgl.  Nys  RXXV,  34  ff.,  der  auch  an  der  Hand  von  Guicciardini  (Gesch.  Italiens
von  1492  bis  1532)  darauf  aufmerksam  macht,  daß  es  Lurenzo  von  Medici  war,  der  sich  des
Bildes  des  Gleichgewichts  an  der  Waage  bediente,  als  er  den  Widerstand  gegen  die  Vergrößerung
  der  bedeutenderen  Staaten  Italiens  und  die  Erhaltung  des  Gleichgewichts  für  nötig
erklärte.