Full text : Deutsches Kolonialblatt. I. Jahrgang, 1890. (1)

Deutsches  Kolonialblatt.

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  des  Deutschen  Reichs.

Herausgegeben  in  der  Kolonial-Abtheilung  des  Auswärtigen  Amts.

 

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I.  Jahrgang.  Berlin  15.  Juli  1890.  Unmmer  8.
Diese  Zeitschrist  erscheint  in  ihrem  amtlichen  Theile  am  1.  und  15.  jedesg  Monats.  Nichtamtliche  Mittheilungen  werden  den  zu
Anjang  des  Monats  erscheinenden  Nummern,  na  Bedari  auch  den  anderen,  beigegeben.  —  Der  Vierteljahrspreis  beträgt  2.4.

Man  'abonnirt  bei  allen  Postämtern  und  Buchhandlungen.  —  Einsendungen  und  Anfragen  sind  an  die  Königliche  Hofbuchdandlung
  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWin,  Kochstraße  68—70,  zu  richten.

 

 

Juhalt.  I.  Bezeichnung  der  im  Auswärtigen  Amt  gebildeten  IV.  Abtheilung  mit  dem  Namen  „Kolonial-=Abtheilung“

  S.  119.  —  Verschmelzung  der  Witu-Gesellschaft  mit  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft
  S.  119.  —  II.  Abkommen  zwischen  Deutschland  und  England  S.  120.  —  Ertheilung  von  Ninenkonzessionen
  seitens  der  eingeborenen  Häuptlinge  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete  S.  128.  —
Bekanntmachung,  betreffend  Pachtverträge,  für  den  Bezirk  Viktoria  (Kamerun)  S.  129.  —  Schiffsverkehr
in  Kamerun  im  Jahre  1889  S.  129.  —  Statistik  über  die  vom  1.  Januar  bis  31.  März  1890  in  das
Kamerungebiet  eingeführten  Waaren  S.  129.  —  III.  S.  130.  —  IV.  Stiller  Ocean  S.  131.  —
Bemerkungen  über  die  Ostküste  von  Afrika  zwischen  dem  Mafia-Kanal  und  dem  Ripumbwe-Riff  einschließlich
  Zanzibar  S.  131.  —  V.  S.  132.
Nichtamtlicher  Theil.  1.  S.  133.  —  II.  Postdampfschiffpverbindungen  S.  133.  —  III.  Spende
für  die  evangelische  Mission  in  Kamerun  S.  134.  —  Spenden  für  die  katholische  Mission  in  Ost-Afrika
S.  134.  —  Prophylaktische  Anwendung  des  Chinin  S.  134.  —  Der  Deutsche  Frauenverein  für  Krankenpflege
  in  den  Kolonien  S.  134.  —  Die  Deutsch-Südwestafrikanische  Kompagnie  S.  135.  —  Das
Namagqualand,  dessen  Bewohner  und  wirthschaftliche  Verhältnisse  S.  135.  —  Die  Post=  und  Telegraphen
  Einrichtungen  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S.  139.  —  IV.  S.  143.  —  V.  S.  143.  —
Anzeigen.

Amtlicher  Theil.

I.  Gesehßze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden.

 

Bekanutmachung.

Die  seit  dem  1.  April  d.  J.  im  Auswärtigen  Amt  gebildete  IV.  Abtheilung  wird
nach  einer  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  29.  Juni  fortan  den  Namen  „HKolonial=Abtheilung“
  führen.

Soweit  es  sich  um  die  Beziehungen  zu  auswärtigen  Staaten  und  um  die  allgemeine
Politik  handelt,  bleibt  die  Kolonial-Abtheilung  dem  Staatssekretär  des  Auswärtigen  Amts
unterstellt.  In  allen  eigentlichen  Kolonialangelegenheiten  dagegen,  insbesondere  auch  in  allen
organisatorischen  Fragen,  wird  in  Zukunft  die  Kolonial-Abtheilung  derartig  selbstständig  unter
der  Verantwortung  des  Reichskanzlers  fungiren,  daß  der  Abtheilungsdirigent  dem  obersten  Chef
der  Reichsverwaltung  unmittelbar  die  erforderlichen  Vorträge  erstattet  und  unter  der  Bezeichnung
„Auswärtiges  Amt,  Kolonial-Abtheilung"  die  von  der  letzteren  ausgehenden  Schriftstücke
selbst  zeichnet.

Es  wird  sich  empfehlen,  Schreiben  und  sonstige  Sendungen,  welche  für  die  Kolonial-Abtheilung
  des  Auswärtigen  Amts  bestimmt  sind,  mit  einem  bezüglichen  Vermerke  zu  versehen.

Verschmelzung  der  Witu-Gesellschaft  mit  der  Deutsch-Ostafrikanischen
Gesellschaft.

Seitens  der  Witu-Gesellschaft  ist  mit  dem  Vorstande  der  Deutsch-Ostafrikanischen

Gesellschaft  ein  Vertrag  geschlossen  worden,  wonach  die  letztgedachte  Gesellschaft  das  gesammte

Aktiv=  und  Passivvermögen  der  Witu-Gesellschaft  übernimmt  und  als  Acquivalent  den  Mit-