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Namentlich kommt in dieser Beziehung die Stadt Salaga in Betracht, welche einerseits den
Mittelpunkt für die aus dem Innern Afrikas und den Gegenden des oberen Niger kommenden
Karawanen und den Stapelplatz für die Produkte jener Gegenden bildet, auf deren Markt
andererseits aber auch für europäische Artikel reicher Absatz geboten ist. Um jene Gegenden
dem deutschen wie dem englischen Unternehmungsgeist nutzbar zu machen, ist in dem im Jahre
1888 mit England abgeschlossenen Abkommen vereinbart worden, daß dieselben neutral bleiben
sollen, und daß in dieser neutralen Zone keine der beiden Mächte Hoheitsrechte erwerben darf.
Jedenfalls würde Deutschland Unternehmungen gegenüber, welche diese Neutralität berühren
könnten, auf Grund der von dem Hauptmann v. François geschlossenen Schutzverträge das
Recht der Priorität zu beanspruchen haben.
Wenn durch diese Maßnahmen dafür Sorge getragen ist, dem Handel von Togo
weite Gebiete offen zu halten, so hat es sich aber weiter als nöthig erwiesen, auch dafür Vor-
kehrungen zu treffen, daß eine bequeme und sichere Verbindung zwischen Salaga und dem
deutschen Schutzgebiete hergestellt wird. In dem vorher gedachten Abkommen vom Jahre 1888
waren die Gebiete am unteren und mittleren Laufe des Volta zwischen den beiden Mächten
nach Landschaften getheilt; Deutschland waren die Landschaften von Kewe, Towe, Agotime
und das Gebiet nördlich von Crepi (Peki) zugesprochen, während England die Landschaften
von Aquamu und Crepi erhalten hatte. Alsbald aber ergaben sich Zweifel über die Aus-
dehnung jener Landschaften. Namentlich bezüglich des Gebiets von Peli standen sich die An-
gaben schroff gegenüber, indem die Einen dasselbe dicht über dem Orte Peki endigen ließen,
während Andere nicht nur die Stadt Kpandu, sondern auch die Gebiete von Inkonja und Buem
für Theile von Crepi erklärten. Diese Verhältnisse schlossen eine doppelte Gefahr für den
deutschen Handel in sich. Die Unsicherheit der Grenzen in Verbindung mit dem seit langen
Jahren von England geübten Einfluß hatten zur Folge, daß in den streitigen Grenzbezirken
jeder Verkehr mit den deutschen Küstenplätzen von den Eingeborenen vermieden wurde. Schlimmer
aber war, daß die Karawanenstraße aus der oben erwähnten neutralen Zone durch den streitigen
Theil von Crepi und namentlich über Kpandu führte, und daß die Karawanen, von der
Stimmung der dortigen Eingeborenen beeinflußt, von dem gedachten Orte aus ihren Weg nicht
mehr wie früher nach dem im deutschen Gebiet belegenen Lome, sondern nach dem britischen
Theile der Küste nahmen. Durch das neue Abkommen werden beide Gefahren beseitigt, die in
demselben festgesetzte Grenzlinie ist leicht an Ort und Stelle festzulegen; überdies aber entspricht
sie den deutschen Interessen und Wünschen, indem nunmehr die Karawanenstraße von Salaga,
Jendi 2c. lediglich deutsches Gebiet berührt und somit der von Alters her bestehende direkte
Verkehr von dort nach Lome gesichert ist. Die Herstellung einer anderen Verbindung nach der
neutralen Zone wäre, wenn überhaupt in den nächsten Jahren erreichbar, mit vielen Mühen
und Opfern verknüpft gewesen. Für die Entwickelung des Handels im Togogebiet ist daher
die durch das Abkommen herbeigeführte Grenzregulirung ein namhafter Vortheil. Auch ist nicht
zu verkennen, daß dieser Vortheil wesentlich einer britischen Konzession zu verdanken ist, denn
es kann nach dem vorgebrachten Material kaum einem Zweifel unterliegen, daß die früher in
Aussicht genommene Untersuchung an Ort und Stelle sicher bei Kpandu, wahrscheinlich aber
auch bei Buem und Inkonja die Zugehörigkeit zu der England zuerkannten Landschaft Crepi
ergeben hätte.
In Kamerun ist der Boden ähnlich wie in Togo zur Erzengung fast sämmtlicher
tropischen Produkte geeignet. Der Plantagenbetrieb hat hier bereits eine größere Entwickelung
genommen, indem auf den Pflanzungen der Kamerun-Land= und Plantagen-Gesellschaft und der
Tabakbau-Gesellschaft Kamerun erfreuliche Resultate mit Tabak erzielt worden sind. Auch
mit dem Anbau von Vanille und Kakao sind erfolgreiche Versuche gemacht. Ebenso wie in
Togo tritt aber auch hier der Plantagenbetrieb gegen die Bedeutung der Handelsunternehmungen
weit zurück. Der Handel von Kamerun liegt in den Händen von 9 Firmen, darunter 2 großen