Fassung, Nachtrag vom 5. Dezember 1889), bestimmte Frist von zwei Monaten, binnen
welcher die Geburts= und Todesfälle bezüglich sämmtlicher der Kontrole unterliegender farbiger
Arbeiter dem gemäß § 11 der Verordnung zuständigen Beamten — bei Todesfällen unter Angabe
der Todesursache — anzuzeigen sind, durch Verordnung de dato Finschhafen, den 26. Juli
1890 auf sechs Monate verlängert.
III. Perspnalien.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruhr, dem zum
Auswärtigen Amt (Kolonial-Abtheilung) kommandirten Hauptmann Kling, à la suite des
2. Württembergischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 29 Prinz-Regent Luitpold von Bayern, den
Rothen Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern zu verleihen, sowie den nachbenannten Beamten
im Ressort des Auswärtigen Amts (Kolonial-Abtheilung) die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen
verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkrenzes mit Schwertern des Groß-
herzoglich Sächsischen Haus-Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken dem Koiserlichen
Kommissar für Ost-Afrika, Major à la suite der Armee, v. Wissmann; des Ritterkreuzes
2. Klasse mit Schwertern desselben Ordens dem Chef in der Deutschen Schutztruppe für Ost-
Afrika, Premierlieutenant der Reserve des Kaiser Alexander Garde-Grenadier-Regiments Nr. 1,
Freiherrn v. Eberstein.
Der Königliche Hauptmann Kling, à la suite des 2. Württembergischen Feld-
Artillerie-Regiments Nr. 29 Prinz Regent Luitpold von Bayern, ist unter Enthebung von
seinem Kommando zum Auswärtigen Amt (Kolonial-Abtheilung) zum Batteriechef in demselben
Regiment ernannt worden.
IV. Bekanntmarkzungen für die Schifffahrk.
Die Annalen der Hydrographie XVIII. Jahrgang (1890), Heft IX, S. 337 bis 340,
enthalten einen Bericht des Kommandanten S. M. S. „Sophie“, Korvettenkapitän Herbing,
über Beobachtungen im Bismarck-Archipel und an der Küste von Kaiser Wilhelms-Laud,
Neu-Guinea.
Demselben Heft entnehmen wir:
Bemerkungen über Malimba, Klein= und Groß-Batanga, Kribi, Victoria, Kriegsschiffs-
Bucht und Bimbia. Westküste von Afrika.
Nach einem Berichte des Kommandanten S. M. Kubt. „Hyäne“, Kapitänlicutenant
Freiherr v. Sohlern, ging am 6. März d. J. S. M. Dampfer „Nachtigal“ von Kamerun
nach dem Malimba-Flusse, und wurde zum Einlaufen die südlich von der Bank liegende Rinne
benutzt, weil die nördlich von der Bank befindliche Rinne wieder versandet war. Die Angaben
in den „Ann. d. Hydr. 2c." 1889 S. 495 bis 496 sind demnach nicht mehr zutreffend, da
dieselben die nördliche Einfahrt beschreiben. Ebenso ist auch die in derselben Beschreibung an-
geführte Bake (Pfahl mit weißer Scheibe) nicht mehr vorhanden. Die Barre wurde eine
Stunde vor Springzeit-Hochwasser passirt, und wurden 3,2 m Wasser gelothet. Es wurde im
Flusse auf 5 m Wasser, etwa zwei Kabellängen vom südlichen Flußufer, in NW von der Faktorei
Woermann geankert.