Auf die Frage nach der Herkunft der
Sklaven lautet die gewöhnliche Antwort: very
lar krom the interior (weit her aus dem
Innern); allerdings werden auch noch aller-
hand Gebietstheile als Herkunftsländer be-
zeichnet, Namen, die sich zum Theil auch auf
einer oder der anderen Karte auffinden lassen.
Der Sklave, der aus dem Innern nach der
Küste kommt, befindet sich in einem so niedrigen
Zustande der Gesittung, daß durch ihn selbst,
von der Schwierigkeit der Verständigung mit
ihm ganz abgesehen, nähere und bessere Aus-
kunft nicht zu erhalten ist.
Im Allgemeinen sollen von den eingeführten
Sklaven mancherlei verschiedene Sprachen oder
Dialekte geredet werden, die ihnen selbst gegen-
seitig nicht verständlich sind; allen gemeinsam
ist, daß sie des Ruderns sowie der Schifffahrt
überhaupt unkundig, dagegen in der Zubereitung
von Palmöl und anscheinend in landwirthschaft-
lichen Arbeiten überhaupt den Küsten= und
Flußbewohnern überlegen sind.
Leute, welche aus dem s Sklavenhandel einen
Beruf oder, um mich kaufmännisch auszudrücken,
eine Spezialität machen, giebt es an der Küste
ebensowenig, wie eigentliche Sklavenmärkte; der
Sklave bildet vielmehr, wie bereits oben be-
merkt, lediglich einen Theil der im Lande über-
haupt gang und gäben Handelsgegenstände und
geht wie diese und mit diesen von Hand zu
Hand.
Die landläufigen Preise für einen ausge-
wachsenen, gesunden Sklaven belaufen sich an
der Westküste auf etwa 170 Mark (in Gütern
selbstverständlich), eine Sklavin, von der noch
260
Kinder zu erwarten sind, kostet etwa dasselbe,
Kinder und Alte entsprechend weniger.
Als Bezahlung werden in der Regel so
und so viele verschiedene Waaren ausbedungen,
doch ausschließlich Pulver und Gewehre.
In Ermangelung baaren Geldes bilden
Sklaven einen Hauptbestandtheil jedes großen
Vermögens, und wer im Besitze von 50 bis
100 Sklaven ist, gilt für einen reichen Mann;
der kleine Mann hat in der Regel bloß zwei
oder drei; die angesehenen Häuptlinge sollen
gegen 200 besitzen, Weiber und Kinder nicht
mit eingerechnet.
Der aus dem Innern an die Küste ge-
brachte Sklave ist in der Regel das 0 Opser
irgend eines zwischen zwei Dorfschaften im
Innern geführten Krieges; solche Dorfkriege
sind auch in verhältnißmäßig schon etwas civili-
sirteren Küstengegenden an der Tagesordnung
und meistentheils durch Brot= und Handelsneid
oder aber auch durch irgend eine schwarze
Helena veraulaßt.
——
Aus den Händen des Siegers gelangt der
Sklave nach und nach durch eine Kette von
3 Zwischenhändlern in die Nähe der Küste, wo-
selost er von irgend einem Händler in der
Regel für die oben erwähnten europäischen
Waaren eingetauscht wird. Sein erster Auf-
enthalt nun ist im Dorfe seines neuen Herrn,
und zwar in dessen unmittelbarer Nähe, um
so baldmöglichst mit der Sprache des Landes,
sowie den nothwendigsten Arbeiten, Rudern,
Kochen, Holzschlagen u. dgl., vertraut gemacht
zu werden.
Ist er nun soweit gebracht, um einiger-
maßen auf eigenen Füßen stehen zu können,
daun wird er in das eigentliche Sklavendorf
übergesiedelt.
Jede Ortschaft hat nämlich ihr besonderes
Sklavendorf, wo sämmtliche zur freien Dorf-
gemeinde gehörigen Sklaven, sofern sie nicht
als eigentliches Hausgesinde bei ihrem Herrn
wohnen, unter einem selbstgewählten und vom
Häuptlinge bestätigten Vormanne zusammenleben.
Dieser Vormann ist in der Regel ein be-
reits im Lande geborener Sklave, der seine
Wahl sowohl seinen reiferen Jahren, als auch
insbesondere seinem Wohlstande und darauf be-
gründeten Ansehen zu verdanken hat; er übt
im Sklavendorfe eine angeblich auf Geldbußen
beschränkte Polizeigewalt aus.
Dem neuen Ankömmling wird nun eine
Baustelle nebst etwas Grund und Boden zu
gewiesen, um sich dort mit Hülfe seiner engeren
Landsleute, die er in jedem Sklavendorfe vor-
findet, eine Hütte und eine Art Gemüsegarten
anzulegen; auch steht es ihm frci, irgend eine
Stelle im Walde urbar zu machen und dort
eine Pflanzung anzulegen. Alles, was er auf
diese Weise mit seiner Hände Arbeit sich baut,
wird sein persönliches Eigenthum, worüber ihm
freie Verfügung zusteht.
Da mit der Uebersiedelung in das Dorf
der Sklave darauf angewiesen ist, in Zukunft
für seinen Unterhalt selbst zu sorgen, so ist es
Pflicht des Herrn, ihm auch die hierzu erforder-
liche freie Zeit zu gewähren; davon abgesehen,
kann er jederzeit jegliche Arbeitsleistung ver-
langen; diese letztere wird sich meistentheils der
natürlichen Befähigung und Geschicklichkeit des
einzelnen Sklaven anpassen.
Es giebt nicht wenige im Lande geborene
Sklaven, die sich eines größeren Wohlstandes
erfreuen als ihre eigenen Herren, oder jeden-
falls als viele freie Männer, und ihrerseits
schon wieder so viele Sklaven besitzen, daß sie
die vom Herrn etwa geforderten Dienstleistungen
niemals in eigener Person verrichten, vielmehr
eben auch nur wiederum durch ihre Sklaven
verrichten lassen.